Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
Gewünscht wird eine Erweiterung der Grundsätze: Nutzerorientierung (LU, OW, UR, BPUK/KöV); soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit (Algorithm Watch).
Es braucht eine Klärung der Spielregeln für den Bezug von Daten (LITRA) sowie eine zwingende Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Datennutzenden (VCS, PUSCH). Demgegenüber wird eine Präzisierung der Grundsätze gefordert im Hinblick auf den freien Verkauf von Fahrkarten von konzessionierten Transportunternehmungen (FRS).
Zum Grundsatz «Keine Gewinnorientierung» sollte gehören, dass die MODI auf die Erbringung gewerblicher Leistungen verzichtet (die Arbeitgeber, economiesuisse, Flughafen Zürich, VFAS).
Es wird ein Widerspruch gesehen zwischen dem Grundsatz der Freiwilligkeit und der Pflicht bei einer Teilnahme Kerndaten zu liefern (ZG, ZH). Andere fordern eine Lieferpflicht für Kerndaten (AR, GE, JU, LU, OW, UR, VS, BPUK/KöV, LITRA). Vgl. dazu auch Ergebnisse zur Frage 14b zum Grundsatz der Freiwilligkeit.
Eine Minderheit von 87 Antwortenden (Total Ja und Nein 98) (FR, NE, TG, SP, sgv, ParkingSwiss, TRAVYS, vbl, ZVV, EPFL, Opendata.ch) erklärt sich mit den Grundsätzen nicht einver-
standen, wobei insbesondere der Grundsatz der Freiwilligkeit bestritten ist.
Der Grundsatz der Freiwilligkeit ist zu präzisieren (Travys). Die Freiwilligkeit kann aufgrund von bestehenden gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden und eine Gleichbehandlung des öV ist vorzusehen (NE, ZVV, vbl). ÖV-Anbieter sollen verpflichtet werden, Daten einzuliefern (ParkingSwiss). Die Freiwilligkeit ist abzuschwächen (FR) oder gar zu streichen (Opendata.ch). Vgl. dazu auch Ergebnisse zur Frage 14b zum Grundsatz der Freiwilligkeit.
Die Gleichbehandlung von kommerziellen und nicht kommerziellen Nutzenden (SP) ist zu gewährleisten. Vorgaben zum Datenschutz sind zu ergänzen (TG).
Ergebnis Akteurgespräche
Die Grundsätze wurden nicht einzeln thematisiert.
Der Grundsatz der Freiwilligkeit wurde im Rahmen der Frage 9 (Kerndatenpflicht) im Sinne einer «doppelten Freiwilligkeit» bestätigt und verstärkt.
Die Grundsätze der Unabhängigkeit und Neutralität wurden im Zusammenhang mit Frage 15 zur zweckmässigen Rechts- und Organisationsform bestätigt.
Tabelle 21: Ergebnis Vernehmlassung: Einverständnis mit Grundsätzen zum Betrieb der MODI.
Kategorie Ja Nein
Kantone AG, AI, AR, BE, BS, GE, GL, FR, NE, TG
GR, LU, JU, OW, SO, SG, SH,
SZ, TI, UR, VS, ZG, ZH
74/274 BAV-D-318B3401/238