Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/24: Revision der Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV) betreffend die heroingestützte Behandlung · 7 Seiten

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Finanzielle, personelle und andere Auswirkungen

Auswirkungen für das BAG

Die Änderung der BetmSV sollte trotz der eingeführten Pflicht einer Meldung an das BAG bei einer Delegation der Behandlung an eine geeignete externe Institution und einer Bewilligung bei einer Mitgabe von mehr als sieben Tagesdosen Diacetylmorphin keine wesentlichen Auswirkungen auf das BAG haben, insbesondere weniger Aufwand generieren aufgrund der von zwei auf fünf Jahre verlängerten Gültigkeitsdauer der Patientenbewilligungen.

Auswirkungen für die Kantone

Da die diacetylmorphingestützte Behandlung hauptsächlich in die Zuständigkeit des BAG fällt, sollte die Änderung der BetmSV die Kantone kaum betreffen und deren Vollzugsaufgaben nicht erweitern. Zudem sollte die Änderung keine Auswirkung auf die finanzielle Situation der Behandlungszentren haben.

Auswirkungen für die Wirtschaft und die Gesellschaft

Die Änderung sollte keine bedeutenden wirtschaftlichen Auswirkungen haben. Aus gesellschaftlicher Sicht dürfte die Änderung dazu beitragen, besser auf die individuellen Therapiebedürfnisse von Personen in einer diacetylmorphingestützten Behandlung einzugehen.