Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/32: Änderung der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) und Erlass einer neuen Verordnung des EDI über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger · 6 Seiten
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risikoreichen Kategorien 1 und 2) mit Glycerintriheptonat (GTH) markiert werden. Die Verf¸gbarkeit einer Nachweisemethode gehˆrt zu den Instrumenten zur ‹berwachung der ´kanalisierten Verwertungª, weil damit die mit GTH markierten Tiermehle von risikoarmen ´verarbeiteten tierischen Proteinen zur Verf¸tterungª unterschieden werden kˆnnen. Deshalb sollen in der VTNP ein Referenzlabor bezeichnet und in der vorliegenden Verordnung die Analysemethode geregelt werden.
Zudem sollen f¸r die Herstellung und Verwendung von D¸nger mit Tiermehl der Kategorie 2 (Fleisch- und Knochenmehl) und verarbeiteten tierischen Proteinen ausf¸hrende Bestimmungen analog zum EU-Recht2 aufgenommen werden. Dies soll verhindern, dass Tiere D¸nger einnehmen, welcher f¸r die Verf¸tterung verbotene tierische Nebenprodukte enth‰lt (z.B. Material von Wiederk‰uern und generell Material der Risikokategorie 2, das grunds‰tzlich nicht zugelassen ist f¸r die Herstellung von Futtermitteln).
2 Anhang XI Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchf¸hrung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europ‰ischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften f¸r nicht f¸r den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchf¸hrung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gem‰ss der genannten Richtlinie von Veterin‰rkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren, ABl. L 54 vom 26.2.2011, S. 1; zuletzt ge‰ndert durch Verordnung (EU) 2022/488 vom 25. M‰rz 2022, ABl. L
100 vom 28.3.2022, S. 6.