Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/32: Änderung der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) und Erlass einer neuen Verordnung des EDI über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger · 20 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 1Fedlex · Ergebnisbericht

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Stab

Änderung der Verordnung über tierische Ne-

benprodukte und Erlass einer neuen Verord-

nung des EDI über die Verwendung von tieri-

schen Nebenprodukten für Futtermittel und

als Dünger

Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung vom 11. September bis 15. Dezember 2023 Bern, 1. Oktober 2024

1. Ausgangslage

Die Änderung der Verordnung über tierische Nebenprodukte vom 25. Mai 2011 (VTNP; SR 916.441.22) und der Erlass einer neuen Verordnung des EDI über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger (VVTNP) bezwecken insbesondere eine Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und gleichzeitig die Angleichung an das neue EU-Recht. In diesem Zusammenhang soll namentlich die Verwertung tierischer Nebenprodukte (TNP) für Futtermittel, unter gleichzeitigem Erlass von adäquaten Sicherheitsmassnahmen, liberalisiert werden. Dazu soll eine Melde- und Bewilligungspflicht für Betriebe eingeführt werden, die tierische Nebenprodukte für Futtermittel verwerten wollen. Weiter soll eine Bestimmung aufgenommen werden, die es erlaubt Insektenkot als Dünger zu verwenden, wenn dieser zuvor einer Hitzebehandlung unterzogen wurde. Schliesslich sollen sichernde Massnahmen für die Verwendung von Dünger mit tierischen Nebenprodukten festgelegt werden. Zusätzlich sollen Regelungen zur Kremation von Tieren und zur Verfütterung von kleinen Futtertieren in der eignen Tierhaltung erlassen werden.

Das EDI hat zu den vorgeschlagenen Änderungen und zur neuen Departementsverordnung vom 11. September bis zum 15. Dezember 2023 eine Vernehmlassung durchgeführt. Neben den Kantonen wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und 79 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst.

Es sind insgesamt 72 Stellungnahmen eingegangen, davon 25 von Kantonen, 1 von einem gesamtschweizerischen Dachverband der Wirtschaft, 45 von übrigen Organisationen und Verbänden und 1 von einer Privatperson. Die Stellungnahmen können eingesehen werden unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2023 > EDI. Der nachfolgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen. Zuerst werden die allgemeinen Bemerkungen zusammengefasst, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln.

205.01.00.12 BLV-D-73B33401/33