Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten

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Übersicht

Mit dieser Vorlage wird die parlamentarische Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» umgesetzt. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) schlägt ein neues Gesetz für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung und die Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter vor. Der Bund beteiligt sich gemäss Vorlage mit etwa 530 Millionen

Franken pro Jahr an den Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung. Er kann den Kantonen zudem auf der Grundlage von 4-jährigen Programmvereinbarungen globale Finanzhilfen zur Weiterentwicklung der familien-

ergänzenden Kinderbetreuung und für Massnahmen zur Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern gewähren. Der Bund beteiligt sich

maximal zur Hälfte an den Ausgaben der Kantone. Für die erste 4-jährige Ver-

tragsperiode schlägt die WBK-N einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 160 Millionen Franken vor.

Im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung liegt die Zuständigkeit in erster Linie bei den Kantonen und Gemeinden. Gestützt auf Artikel 116 Absatz 1 der Bundesverfassung kann der Bund Massnahmen Dritter zur Förderung der Familie unterstützen. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) wurde basierend auf dieser Unterstützungskompetenz des Bundes geschaffen. Dabei handelt es sich um ein zeitlich befristetes Impulsprogramm zur Förderung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebots, mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu verbessern. Der Bund kann mittels Finanzhilfen die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder in Kindertagesstätten und Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung fördern. Er kann zudem Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien (z. B. Tageselternvereine) unterstützen. Bis zum 1. Februar 2022 unterstützte der Bund die Schaffung von 68 490 Plätzen. Bislang ist der Bund hierfür Verpflichtungen von insgesamt 430 Millionen Franken eingegangen. Auf Antrag des Bundesrates wurde das KBFHG per 1. Juli 2018 erweitert. Es wurden zwei neue Förderinstrumente eingeführt: Zum einen kann der Bund Kantone und Gemeinden mit Finanzhilfen unterstützen, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken. Zum anderen kann der Bund einen Beitrag an Projekte leisten, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Dafür sprach das Parlament einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 176,8 Millionen Franken. Bis zum 1. Februar 2022 reichten 14 Kantone ein Gesuch für eine Bundesbeteiligung an Subventionserhöhungen, mit denen Finanzhilfen in der Höhe von rund 146 Millionen Franken beantragt werden. Für Projekte zur besseren Abstimmung des Angebots auf die Bedürfnisse der Eltern wurden bisher 6 Gesuche im Umfang von insgesamt rund 2,2 Millionen Franken bewilligt.

Das Impulsprogramm des Bundes trat am 1. Februar 2003 in Kraft. Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen können längstens bis zum 31. Januar 2023