Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten

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Das zweite Förderinstrument, das die WBK-N vorsieht, sind Programmvereinbarungen des Bundes mit den Kantonen. Der Bund kann den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen globale Finanzhilfen zur Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und für Massnahmen zur Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern gewähren. Für die erste Vertragsperiode beantragt die WBK-N einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 160 Millionen Franken. Es sind maximal drei 4-jährige Vertragsperioden vorgesehen.

Die WBK-N ist der Überzeugung, dass der Bund mit der Vorlage einen wesentlichen Beitrag für ein bedarfsgerechtes familienergänzendes Kinderbetreuungsangebot und die Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung von Kindern in den Kantonen leisten kann. Die Minderheit vertritt dagegen die Meinung, dass diese Förderbereiche primär in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fallen und daher keine Unterstützung durch den Bund vorzusehen ist.