Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 43 Seiten

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Fachstelle Kinder und Familien, kibesuisse, Kinderschutz Schweiz, LCH und SER, NGO-Koordination post Beijing Schweiz, PHTG, Pro Enfance, Pro Familia Schweiz, Pro Juventute Schweiz, Procap Schweiz, READY!, SAVOIRSOCIAL, SBV, SF MVB, SGB-FSS, SKF, SRK, SSLV, Stiftung für hochbegabte Kinder, Stiftung papilio, Stiftung RgZ, SVF-ADF, Take best care GmbH und ZKSK sind der Auffassung, dass der vorgeschlagene Kredit ungenügend ist, insbesondere um auf die Bedürfnisse im Bereich der Qualitätsentwicklung einzugehen. Zudem betonen sie, dass der Kredit in keinem Verhältnis zu den Beträgen steht, die zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern vorgesehen sind. Sie fordern deshalb eine Erhöhung der verfügbaren Mittel zwischen 400 Millionen Franken für vier Jahre und 2,7 Milliarden Franken pro Jahr.

AFAE, FFAES, FKV und MMI halten ergänzende Investitionen für notwendig. Diese sollten an konkrete Ziele wie die Qualifikation des Personals, den Betreuungsschlüssel und die pädagogischen Konzepte geknüpft werden.

5.4.4 Bemessung der Finanzhilfen und Verfahren Die Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich zur Berechnung der Finanzhilfen äusserten, sind der Meinung, dass diese nicht nur auf den Ausgaben der Kantone beruhen, sondern auch die Ausgaben Dritter berücksichtigen sollten.

Kantone, SODK und Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

18 Kantone (AI, AG, AR, BE, BS, BL, FR, GE, GL, GR [2. Eventualantrag], JU, LU, NE, NW, OW, SO, UR und VS) sowie der SGV, die SODK und der SSV verlangen mehr Flexibilität am Beginn der ersten Vertragsperiode, damit bestimmte Kantone, die noch nicht für den Abschluss von Programmvereinbarungen bereit sind, nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall könnten Programmvereinbarungen mit kürzerer Laufzeit abgeschlossen werden. Die Vereinheitlichung der Vertragsperioden könnte dann anschliessend erfolgen.

Bei der Bemessung der Finanzhilfen wünscht GE eine Klarstellung, dass die Finanzhilfen des Bundes in Bezug auf die von der Programmvereinbarung erfassten Massnahmen höchstens 50 Prozent der Ausgaben aller kantonalen Gemeinwesen und nicht nur des Kantons selbst decken. Damit sollen die Kantone berücksichtigt werden, in denen die Finanzierung der familienergänzenden Betreuung von den Gemeinden getragen wird. Für den SSV müssen sich die 50 Prozent auf die Ausgaben des Kantons und der betroffenen Gemeinde beziehen. Nach Auffassung von BL und ZH müssen sich die 50 Prozent nicht nur auf die Ausgaben des Kantons, sondern auch von Dritten beziehen, da der Bund auch Finanzhilfen an Letztere ausrichten kann.

Politische Parteien

Die Parteien äussern sich nicht zu diesem Punkt.

Verbände der Wirtschaft

Für Travail.Suisse müssen sich die 50 Prozent nicht nur auf die Ausgaben des Kantons, sondern auch von Dritten beziehen, da der Bund auch Finanzhilfen an Letztere ausrichten kann.