Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 43 Seiten
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13 Kantone (AI, AR, BL, FR, GL, GR [2. Eventualantrag], JU, NE, NW, OW, SG, UR und VD) sowie der SGV, die SODK und der SSV begrüssen es ausdrücklich, dass die Kantone bei ihrer Politik zur frühen Förderung von Kindern unterstützt werden können. NE sowie der SGV, die SODK und der SSV betonen jedoch, dass die Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung von Kindern angesichts des Handlungsbedarfs im Bereich der familienergänzenden Betreuung zumindest am Anfang der Gültigkeit des Gesetzes sekundär sei.
In Bezug auf die familienergänzende Betreuung unterstreicht BS, dass bei den Massnahmen für eine bessere Abstimmung der Angebote auf die Bedürfnisse der Eltern auf das Kindeswohl geachtet werden müsse. Für NW haben die Schaffung von Betreuungsplätzen und die Förderung der Qualität der Betreuungsangebote Vorrang vor der Abstimmung der Angebote auf die Bedürfnisse der Eltern. Entsprechend soll der Buchstabe b von Artikel 13 Absatz 1 gestrichen werden.
7 Kantone (BL, FR, GL, JU, NW, OW und UR) sowie der SGV, die SODK und der SSV halten es für angezeigt, in der ersten Programmperiode auf einen Bedarfsnachweis im Zusammenhang mit der Schaffung von Betreuungsplätzen zu verzichten, weil die Datengrundlagen erst ab der zweiten Programmperiode verfügbar sein werden.
Die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen soll sich nach Auffassung von 17 Kantonen (AG, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR [2. Eventualantrag], JU, NW, OW, SO, TI, UR, VD, VS und ZH) sowie der SODK nicht auf Kinder im Vorschulalter beschränken. BS, GE, NW, TI, VD und ZH wünschen im Übrigen, dass dieser Begriff auf Kinder mit besonderen Bedürfnissen erweitert wird.
Eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Qualitätsförderungsmassnahmen wird von 10 Kantonen (AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, JU, OW und UR) sowie vom SGV, von der SODK und vom SSV begrüsst oder als sehr wirksam erachtet.
Für 7 Kantone (FR, GE, GL, JU, SO, OW und UR) sowie den SGV, die SODK und den SSV ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Empfehlungen der SODK und der EDK zur Qualität und Finanzierung von familien- und schulergänzender Kinderbetreuung als Bezugsrahmen für die Programmvereinbarungen dienen.
7 Kantone (FR, GR [2. Eventualantrag], GL, JU, NW, OW und UR) sowie der SGV, die SODK und der SSV sprechen sich ausdrücklich für die Unterstützung von Programmen und Projekten von nationaler oder sprachregionaler Bedeutung durch den Bund aus. So lasse sich insbesondere der Wissenstransfer und die Koordination unter den Kantonen verbessern.
Politische Parteien
Die Parteien gewichten die Massnahmen, welche der Bund auf der Basis von Programmvereinbarungen unterstützen kann, unterschiedlich. Für Die Junge Mitte Schweiz und die EVP stehen insbesondere Massnahmen zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität im Vordergrund. Die EVP und die GPS erachten die Schliessung von Angebotslücken für Kinder mit besonderen Bedürfnissen als sehr wichtig. Die Mitte Frauen und die FDP-Frauen messen der Schliessung von Angebotslücken – insbesondere während der Schulferien (Die Mitte Frauen) – einen besonders hohen Stellenwert bei. Nach Auffassung der SVP (Eventualantrag) sind Finanzhilfen an Kantone und Dritte ausschliesslich für die Schaffung von