Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 43 Seiten
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dass die Programmvereinbarungen eine Finanzierung der Massnahmen durch die Kantone über vier Jahre hinaus voraussetzen müssten, damit die Kinderbetreuungsinstitutionen Planungssicherheit hätten und Verbesserungen nachhaltig umsetzen könnten.
BPW Switzerland sieht hinsichtlich der Ziele der Programmvereinbarungen noch Konkretisierungsbedarf auf Gesetzes- oder Verordnungsebene, insbesondere hinsichtlich Qualität, Finanzen und Kindern mit Behinderung. Nach Auffassung von Travail.Suisse müssen die Programmvereinbarungen an die Empfehlungen zur Qualität und Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung gekoppelt werden, die die SODK und EDK derzeit erarbeiten. Diese sollen im Gesetz oder zumindest in der Verordnung erwähnt werden. Die Gewährung der Finanzhilfen soll spätestens in der zweiten oder dritten Vertragsperiode in Abhängigkeit der Erfüllung der Empfehlungen der SODK und EDK erfolgen.
Economiesuisse lehnt die Programmvereinbarungen mit der Begründung ab, dass neue Aufgabenverflechtungen aus föderalistischer Sicht grundsätzlich abzulehnen seien und die Kantone die unter die Programmvereinbarungen fallenden Punkte selber regeln könnten.
Weitere Organisationen und interessierte Kreise
Die EKF, die EKFF und die EKKJ begrüssen die Unterstützung der Kantone über das Instrument der Programmvereinbarungen ausdrücklich. Diese Einschätzung teilen Alliance Enfance, Caritas Schweiz, Dachverband Bildung und Betreuung, dtma, EFS, IG Spielgruppen Bildung, iks, insieme Schweiz, K&F Fachstelle Kinder und Familien, MMI, Pro Familia Schweiz, Pro Juventute Schweiz, Procap Schweiz, SAVOIRSOCIAL, SKF, SSLV, Stiftung für hochbegabte Kinder und SVAMV. Die Unterstützung für das Instrument der Programmvereinbarungen rührt daher, dass das Subsidiaritätsprinzip eingehalten wird und den Kantonen genügend Spielraum lässt, um sich bei der Umsetzung auf die Massnahmen zu konzentrieren, die ihrer Situation und ihren besonderen Bedürfnissen am besten entsprechen.
5.4.2 Die vier Förderbereiche Die Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich zu den vier Förderbereichen der Programmvereinbarungen geäussert haben, fordern vor allem, dass sowohl bei der Verteilung der Beträge als auch beim Engagement in den Förderbereichen eine gewisse Flexibilität gewährleistet werde. Einige schlagen vor, auf die frühe Förderung von Kindern zu verzichten, falls die Mittel für die Programmvereinbarungen eingeschränkt werden sollten.
Kantone, SODK und Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
8 Kantone (BL, FR, GE, GL, GR [2. Eventualantrag], JU, OW und UR) sowie der SGV, die SODK und der SSV fordern, dass die Kantone frei entscheiden können, ob sie in allen vier der in Artikel 13 genannten Förderbereichen oder nur im einen oder anderen davon tätig sein wollen. Im gleichen Sinne, d. h. um mehr Flexibilität zu bieten und bestmöglich auf die Bedürfnisse der Kantone einzugehen, fordern 13 Kantone (AI, AR, BE, BL, FR, GE, GL, JU, LU, NW, OW, UR und ZH) sowie die SODK, dass die Zuordnung der jährlichen Beträge zu den vier Förderbereichen als Richtwert verstanden wird und nicht wie im erläuternden Bericht vorgeschlagen zwangsläufig proportional erfolgt.
SO und VD betonen, sie seien mit den vier in Artikel 13 des Entwurfs präsentierten Bereichen einverstanden.