Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/35: Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik · 6 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Entwicklungsinfrastrukturen, die Wertschöpfung in eine Region bringen, sind für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen und der Berggebiete von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung solcher Infrastrukturvorhaben, vor allem im Bereich der für die Entwicklung einer Region wichtigen touristischen Infrastrukturen wie z. B. Bergbahnen, ist daher ein Kernelement der Neuen Regionalpolitik (NRP), welche ländliche Regionen, Berggebiete und Grenzregionen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt.
Eine umfassende Untersuchung dazu hat gezeigt, dass die Instrumente der Investitionsförderung sich bewähren1. Sie sollen daher für den überwiegenden Teil aller Investitionsvorhaben analog der bisherigen Praxis mittels Darlehen fortgeführt werden. Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass Darlehen nicht das richtige Instrument sind, um Kleininfrastrukturen, die für den investierenden Projektträger keine oder nur marginale direkte Cash-Flows generieren, zu unterstützen. Kleininfrastrukturen sind jedoch von regionalwirtschaftlicher Bedeutung, wenn sie von anderen wirtschaftlichen Akteuren kommerziell genutzt werden können. Solche Infrastrukturen sollen daher in beschränktem Masse auch mit A-Fonds-perdu-Mitteln unterstützt werden können.
Im Rahmen der NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete2 wird dieser Ansatz seit 2020 in 16 NRP-Kantonen erfolgreich getestet. Mit NRP-Bundesmitteln bis zu maximal 50 000 Fr. pro Projekt und zusätzlichen kantonalen Beiträgen mobilisiert diese NRP-Pilotmassnahme neue Akteurinnen und Akteure, die ihre wirtschaftlich relevanten Ideen mangels Startunterstützung bisher nicht realisieren konnten.
Beispiele sind etwa die Erschliessung eines regionaltouristisch wichtigen Klettergartens im Kanton Uri und die Erstellung und Integration ins regionale touristische Angebot eines Mountainbike-Trails im Kanton Neuenburg. Beide Projekte werden von Sportvereinen realisiert, die den Betrieb und Unterhalt mit eigenen Ressourcen sicherstellen können, die aber nicht über genügend Eigenkapital verfügen um die Investition selber zu finanzieren und die für Darlehen von Banken oder der NRP nicht in Frage kommen. Diese Projekte erlauben es wirtschaftlichen Akteuren wie Hotels, Restaurants, Sportläden etc., mit ihren Geschäftsmodellen auf die bereitgestellten Infrastrukturen zuzugreifen und somit ihre Attraktivität und letztlich ihre Wertschöpfung zu erhöhen. Die im Februar 2022 publizierte Evaluation der NRP-Mehrjahresperiode 2016–20233 empfiehlt die Überführung der entsprechenden, derzeit laufenden Pilotmassnahme in das nächste Mehrjahresprogramm (2024–2031). Ähnliche Projekte sollen somit in Zukunft auch in der ordentlichen NRP unterstützt werden können.
Für die Auswahl solcher Projekte kommen Kriterien zur Anwendung, die sicherstellen, dass ausschliesslich Projekte mit regionalwirtschaftlicher Wirkung mitfinanziert werden und dass Mitnahmeeffekte soweit möglich ausgeschlossen sind. Diese Kriterien werden gemeinsam mit den kantonalen NRP-Fachstellen, die für die Umsetzung der NRP zuständig sind, erarbeitet. Die Erweiterung der Fördermöglichkeiten entspricht einem Anliegen einer grossen Mehrheit der kantonalen Umsetzungsstellen.
1.2 Geprüfte Varianten und gewählte Lösung
Bund und Kantone haben auf technischer Ebene verschiedene Varianten geprüft und schlagen übereinstimmend vor, im Rahmen der NRP künftig A-Fonds-perdu Beiträge an Kleininfrastrukturen zu ermöglichen. Dies macht eine punktuelle Gesetzesänderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 20064 über Regionalpolitik erforderlich.
In Anlehnung an die Erfahrungen aus den Pilotmassnahmen für die Berggebiete sollen somit A-Fonds-perdu-Beiträge an Infrastrukturprojekte bis zu einem maximalen Bundesbeitrag von 50 000 Franken pro Projekt und gleichwertigen kantonalen Beiträgen gesprochen werden können. Die Beschränkung der Mittel pro Projekt stellt sicher, dass es sich ausschliesslich um kleine Infrastrukturprojekte handelt. Grössere Infrastrukturprojekte sollten sich über andere Kanäle (insbesondere auch der Privatwirtschaft) und allenfalls NRP-Darlehen finanzieren können. Ebenfalls ausgeschlossen sind sogenannte Basisinfrastruktur-Projekte, d. h. Projekte, die einzig der ansässigen Bevölkerung dienen und keinen regionalwirtschaftlichen Effekt haben.
Die Beiträge sind analog zu den Pilotmassnahmen an klare Kriterien geknüpft, mit denen ordnungspolitische Vorbehalte entkräftet werden und die mit den Kantonen aufgrund der bisherigen Erfahrungen zu vertiefen sind. Diese Kriterien werden vom Bundesrat festgelegt und in den Ausführungsbestimmungen zur NRP konkretisiert. Solche Projekte müssen regionalwirtschaftliche Impulse setzen, der Projektträger muss Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur sicherstellen können und Mitnahmeeffekte sind soweit möglich auszuschliessen. Die Projekte müssen in ihrer Wirkung überbetrieblich sein.
Die Weiterentwicklung der NRP erfolgt in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Evaluation und der Vertiefungsstudie zur Investitionsförderung. Sie nimmt die Erfahrungen aus den Pilotmassnahmen sowie die entsprechende Forderung
1 Rütter soceco, EBP und Hochschule für Luzern (2021), Weiterentwicklung der NRP-Investitionsförderung 2024+, im Auftrag des SECO.
2 https://regiosuisse.ch/nrp-pilotmassnahmen-berggebiete.
3 https://www.improve-nrp.ch/.
4 SR 901.0