Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/35: Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik · 6 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

Art. 7 Darlehen und A-Fonds-perdu-Beiträge für Infrastrukturvorhaben

Artikel 7 hält bisher fest, dass der Bund zinsgünstige oder zinslose Darlehen für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben gewähren kann. A-Fonds-perdu-Beiträge konnten bisher nicht gewährt werden.

Der Artikel wird dahingehend geändert, dass in Anlehnung an die Erfahrungen aus den Pilotmassnahmen für die Berggebiete auch A-Fonds-perdu-Beiträge bis zu einem maximalen Bundesbeitrag von 50 000 Franken pro Projekt und gleichwertigen kantonalen Beiträgen gesprochen werden können. Solche Projekte müssen regionalwirtschaftliche Impulse setzen, der Projektträger muss Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur sicherstellen können und Mitnahmeeffekte sind soweit möglich auszuschliessen. Die Projekte müssen in ihrer Wirkung überbetrieblich sein.

Art. 9 Allgemeine Voraussetzungen und Bedingungen

Artikel 9 Absatz 1 wird präzisiert, indem beim Verweis auf Artikel 7 nicht nur von Darlehen, sondern auch von A-Fondsperdu-Beiträgen gesprochen wird.

Artikel 11 Ausrichtung der Finanzhilfen und Darlehen

Artikel 11 Absatz 1 wird präzisiert, indem beim Verweis auf Artikel 7 nicht nur von Darlehen, sondern auch von A-Fondsperdu-Beiträgen gesprochen wird.

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Die vorliegende Gesetzesänderung hat keine Auswirkungen auf den Bund, namentlich hat sie weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. Die Änderung kann zu einem leicht höheren Substanzabbau des Fonds führen. Gestützt auf die Erfahrungen mit den NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete wird insgesamt mit einem jährlichen Volumen in der Grössenordnung von höchstens 1 500 000 Franken gerechnet, so dass die jährlichen Fondseinlagen des Bundes aufgrund der vorliegenden Gesetzesänderung nicht angepasst werden müssen.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Mit den A-Fonds-perdu-Beiträgen für Kleininfrastrukturen können wertvolle Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Regionen und Berggebieten geschaffen werden. Damit trägt die Gesetzesänderung dazu bei, dass die NRP ihren Grundauftrag – die Unterstützung der Berggebiete, des weiteren ländlichen Raums und der Grenzregionen in ihrer regionalwirtschaftlichen Entwicklung – noch gezielter erfüllen kann.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Gesetzesänderung löst vor allem in peripheren Räumen zusätzliche wirtschaftliche Impulse aus, erhöht die Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze.

5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Mit verbesserten wirtschaftlichen Perspektiven bleiben diese Regionen attraktiv resp. werden attraktiver. Damit trägt die Gesetzesänderung im Einklang mit ihrem Zweckartikel zur Erhaltung einer dezentralen Besiedlung und zum Abbau regionaler Disparitäten bei.

5.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Alle Projekte der NRP stehen im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen, Regulierungen und Auflagen. Sie unterstehen den üblichen Bewilligungsverfahren mit den darin verbundenen Einsprachemöglichkeiten, insbesondere in den Bereichen der Umweltpolitik und der Raumordnung.

5.6 Andere Auswirkungen

Die Gesetzesänderung hat keine unmittelbaren anderen Auswirkungen.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Die Befugnis des Bundes zur Strukturpolitik ergibt sich aus der Kompetenz von Artikel 103 der Bundesverfassung7. Danach kann der Bund wirtschaftlich bedrohte Landesgegenden unterstützen sowie Wirtschaftszweige fördern, wenn zumutbare

7 RS 101