Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/35: Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik · 7 Seiten
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3.2 Kritische Punkte und Forderungen
Der am häufigsten genannte Kritikpunkt, der sich in den Stellungnahmen findet, ist das Fehlen ausgereifter und nachvollziehbarer Vergabekriterien für die Förderung kleiner Infrastrukturprojekte (BL, SZ, ZH, SGB, Baumeisterverband, Infra Suisse). Einige mögliche Kriterien sind in der Botschaft bereits skizziert: Kleine Infrastrukturprojekte sollen regionalwirtschaftliche Impulse setzen, der Projektträger soll Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur sicherstellen können und Mitnahmeeffekte sind soweit möglich auszuschliessen. Die Projekte sollen in ihrer Wirkung überbetrieblich sein. Die finalen Kriterien werden aber von Bund und Kantonen im Hinblick auf die anstehende Anpassung der Verordnung über Regionalpolitik noch gemeinsam entwickelt. Die angepasste Verordnung über Regionalpolitik soll zeitgleich mit dem geänderten Gesetz in Kraft treten.
Eine von der SP und verschiedenen Umweltverbänden eingebrachte Forderung ist die Beschränkung der Finanzierung auf Projekte, welche keine schädlichen Wirkungen auf Klima, Umwelt und Biodiversität haben. Dem Bundesrat ist es bewusst, dass auch kleine Infrastrukturprojekte Auswirkungen auf Boden, Landschaft und Biodiversität haben können. Deshalb ist es wichtig, dass solche Risiken frühzeitig erkannt und weitestgehend minimiert werden. Dabei kommt auch das ordentliche planungs- und umweltrechtliche Instrumentarium zum Einsatz, das die Interessenabwägung unter öffentlicher Mitwirkung sicherstellt (Richt- und Nutzungsplanungen, Plangenehmigungs- und Konzessionsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Baubewilligungen). Der Bundesrat weist im Weiteren darauf hin, dass die Umsetzungsprogramme der Neuen Regionalpolitik ab 2024 mit einem Nachhaltigkeitskonzept arbeiten, das die Kantone dazu verpflichtet, Projekte im Sinne der nachhaltigen Entwicklung zu fördern.
Der Kanton St. Gallen, der Schweizerische Baumeisterverband und Infra Suisse bringen ein, dass der Begriff der Kleininfrastruktur klarer zu definieren sei, Economiesuisse sieht hier gar ein grundsätzliches Problem. Welche Infrastrukturen sollen gefördert werden und was definiert die Grösse einer Infrastruktur? Dieser Aspekt wird ebenfalls in der Verordnung über Regionalpolitik geregelt werden. In der Botschaft werden indes bereits einige Beispiele aus den Pilotmassnahmen für die Berggebiete genannt, welche einen Anhaltspunkt dazu geben, welche kleinen Infrastrukturprojekte über À-fonds-perdu-Beiträge gefördert werden könnten.
Ein weiterer Punkt, der mehrfach genannt wird ist die Überprüfung der Massnahme (BL, BS, GL) nach einer gewissen Zeit. Wie die NRP im Allgemeinen, wird der Bund auch das Instrument der Förderung kleiner Infrastrukturprojekte laufend auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Festzuhalten ist auch, dass die vorgeschlagene Massnahme einer Empfehlung der externen, unabhängigen Evaluation des laufenden NRP-Mehrjahresprogramms entspricht und seit 2020 im Rahmen der «NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete» erfolgreich getestet wird.
Nicht unterstützt wird vom Kanton Zürich die vorgeschlagene Anpassung von Art. 7 Abs. 3 des Gesetzes, die vorsieht, dass der Bundesrat die Kriterien für die Gewährung und den Höchstbeitrag der A-Fonds-perdu-Beiträge unter Berücksichtigung der Teuerung festlegt. Der Bundesrat weist hierbei darauf hin, dass es sich nur um eine allfällige Anpassung des Höchstbeitrags der A-Fonds-perdu-Beiträge von CHF 50 000 handelt und nicht um eine Teuerungsanpassung der Darlehen oder Beiträge der NRP per se.
3.3 Ablehnende Stellungnahmen zur Vorlage
Unter den wenigen ablehnenden Stellungnahmen finden sich die SVP, die FDP, Economiesuisse und der Kanton Zug. Ihren Stellungnahmen ist gemeinsam, dass sie alle keine Notwendigkeit der Förderung kleiner Infrastrukturen mit À-fonds-perdu-Beiträgen durch den Bund sehen. «Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) werden Berggebiete, der weitere ländliche Raum und Grenzregionen bei ihrer regionalwirtschaftlichen Entwicklung bereits genügend gefördert», schreibt die FDP. Finanzhilfen für regionale Entwicklungsprojekte seien grundsätzlich keine Bundesaufgabe. Falls ein staatliches Eingreifen in diesem Bereich notwendig ist, habe dies durch die Kantone und Gemeinden zu erfolgen, schreibt die SVP. Sie lehnt deshalb nicht nur die Gesetzesänderung ab, sondern fordert zugleich die «schnellstmögliche Einstellung der NRP des Bundes.»
Economiesuisse ist zudem der Meinung, dass es bereits genügend Finanzierungs- und Förderinstrumente innerhalb und ausserhalb der Regionalpolitik gibt und die Palette nicht ausgebaut werden müsse. Der Nationale Finanzausgleich (NFA) sei nach wie vor der prädestinierte Hebel, der die Kantone zu einer nachhaltigen Standortpolitik befähigen soll. Daneben bestünden zahlreiche Mechanismen zur Förderung der regionalen Infrastrukturentwicklung, wie bspw. das Programm Agglomerationsverkehr, der Regionale Personenverkehr (RPV) oder die Grundversorgung im Telekom- und im Post-Bereich. Hinzu kämen weitere Fördertöpfe wie Lotteriefonds oder Tourismusförderung. Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit der vorliegenden Massnahme kein neues Förderinstrument geschaffen wird. Vielmehr sollen Akteure in ländlichen Regionen und Berggebieten in einem beschränkten Rahmen