Vorlage

Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 344Fedlex · Vorlage

«$$e-seal» «$$QrCode»

Verordnung des EDI über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln (Hygieneverordnung, HyV)

Änderung vom «$$SmartDocumentDate»

Das eidgenössische Departement des Innern (EDI)

verordnet:

I

Die Hygieneverordnung EDI vom 16. Dezember 20161 wird wie folgt geändert:

Art. 12 Abs. 8

8Ausrüstungen und Transportbehälter, die zur Verarbeitung, Handhabung, Beförderung oder Lagerung eines der in Anhang 6 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)2 genannten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen, verwendet werden, dürfen nicht für die Verarbeitung, Handhabung, Beförderung oder Lagerung von Lebensmitteln verwendet werden, die diesen Stoff oder dieses Erzeugnis nicht enthalten, es sei denn, die Ausrüstungen und Transportbehälter wurden gereinigt und es wurde zumindest überprüft, dass sie keine sichtbaren Reste dieses Stoffes oder Erzeugnisses enthalten.

Art. 25 Abs. 4

4Tiefgefrorene Lebensmittel müssen vorverpackt sein. Ausgenommen sind:

a. Roh- oder Zwischenprodukte, die zur industriellen oder gewerblichen Verarbeitung bestimmt sind;

b. tiefgefrorene Lebensmittel im Einzelhandel zur direkten Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten.

SR ...

1SR 817.024.2

2SR 817.022.16

«%KAVID»«%ASFF_YYYY_ID»