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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten
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Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) Änderung vom «$$SmartDocumentDate»
Das eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 27. Mai 20201 über gentechnisch veränderte Lebensmittel wird wie folgt geändert:
Art. 6 Abs. 3
Das BLV kann die Tolerierung von Erzeugnissen nach den Absätzen 1 und 2 einschränken oder mit Auflagen versehen.
Art. 14a Übergangsbestimmung zur Änderung vom …
Lebensmittel, die der Änderung vom … nicht entsprechen, dürfen noch bis zum [1 Jahr] nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt und gekennzeichnet und noch bis zum Abbau der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
II
Anhang 2 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
III
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
... Eidgenössisches Departement des Innern:
Alain Berset
SR ...
1SR 817.022.51
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