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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten

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Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) Änderung vom «$$SmartDocumentDate»

Das eidgenössische Departement des Innern (EDI)

verordnet:

I

Die Verordnung des EDI vom 27. Mai 20201 über gentechnisch veränderte Lebensmittel wird wie folgt geändert:

Art. 6 Abs. 3

Das BLV kann die Tolerierung von Erzeugnissen nach den Absätzen 1 und 2 einschränken oder mit Auflagen versehen.

Art. 14a Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

Lebensmittel, die der Änderung vom … nicht entsprechen, dürfen noch bis zum [1 Jahr] nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt und gekennzeichnet und noch bis zum Abbau der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.

II

Anhang 2 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

III

Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.

... Eidgenössisches Departement des Innern:

Alain Berset

SR ...

1SR 817.022.51

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