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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten
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Verordnung über Getränke «%ASFF_YYYY_ID»
2Die Sachbezeichnung von Getränken mit einem Coffeingehalt von über 150 mg/l kann «coffeinhaltiges Erfrischungsgetränk», «Energydrink» oder «Energy Drink» oder bei Getränken in Portionen von weniger als 100 ml «Energyshot» oder «Energy-Shot» lauten.
Art. 58 Abs. 4
4Kräuter- und Früchtetee sind Pflanzenteile oder deren Extrakte, die zusammen mit Wasser ein aromatisches Getränk ergeben, das der Erfrischung oder dem Trinkgenuss dient.
Art. 120 Aromatisierung
Spirituosen nach den Artikeln 122–136, 140–142, 144 Absatz 4 und 147 dürfen nicht aromatisiert werden.
Art. 144 Gin
1Gin ist eine Spirituose mit Wacholderbeeren, die durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, der die entsprechenden sensorischen Eigenschaften aufweist, mit Wacholderbeeren (Juniperus communis L.) und mit anderen natürlichen Aromastoffen oder mit Aromaextrakten gewonnen wird. Der Wacholderbeerengeschmack muss vorherrschend bleiben.
2Destillierter Gin ist eine Spirituose mit Wachholderbeeren, die ausschliesslich durch erneute Destillation von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit den gewünschten sensorischen Eigenschaften unter Zusatz von Wacholderbeeren und anderen natürlichen pflanzlichen Stoffen hergestellt wird.
2bisDestillierter Gin darf die Bezeichnung «dry» enthalten, wenn der Gehalt der Spirituose an zugesetzten süssenden Erzeugnissen nicht mehr als 0,1 g pro Liter des Fertigerzeugnisses, ausgedrückt als Invertzucker, beträgt.
3Destillierter Gin muss folgenden Mindestanforderungen genügen:
a. Das Ausgangsprodukt der erneuten Destillation muss einen ursprünglichen Alkoholgehalt von mindestens 96 Volumenprozent aufweisen.
b. Bei der erneuten Destillation muss der Wacholderbeerengeschmack vorherrschend bleiben.
c. Zur Aromatisierung können zusätzlich natürliche Aromastoffe oder Aromaextrakte verwendet werden.
4«London Gin» ist eine Spirituose mit Wachholderbeeren, die ausschliesslich aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs hergestellt wird. Sein Aroma wird ausschliesslich durch die durch die Destillation von Ethylalkohol unter Zusatz aller verwendeten natürlichen pflanzlichen Stoffe erzeugt. Der Mindestalkoholgehalt desgewonnenen Destillats muss 70 Volumenprozent betragen.
5«London Gin» darf die Bezeichnung «dry» enthalten.