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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten

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Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV)

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Das eidgenössische Departement des Innern (EDI)

verordnet:

I

Die Verordnung des EDI vom 16. Dezember 20161 über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen wird wie folgt geändert:

Art. 2 Bst. d

In diesem Abschnitt bedeuten:

d. Wasserversorgungsanlage: Anlage zum Fassen, Aufbereiten, Speichern und Verteilen von Trinkwasser, einschliesslich der Hausinstallation;

Art. 3 Abs. 3

3Die Betreiberin oder der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage führt zudem unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 19912 im Rahmen der gesamtbetrieblichen Gefahrenanalyse periodisch eine Analyse der Gefahren für Wasserressourcen durch. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Inhaberinnen und Inhaber sowie Betreiberinnen und Betreiber von Hausinstallationen.

Art. 4 Abs. 4

4Für die Aufbereitung von Trinkwasser und den Schutz von Wasserversorgungsanlagen gilt:

a. Es dürfen ausschliesslich Verfahren und Stoffe nach Anhang 4 verwendet werden. Die Stoffe müssen hinsichtlich Reinheit für den Einsatz im

SR ...

1SR 817.022.11

2SR 814.20

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