Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 72 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Lebensmittel und Ernährung
Erläuterungen zur
Änderung der Verordnung des EDI über gentech-
nisch veränderte Lebensmittel
(VGVL, SR 817.022.51)
vom ...
I. Ausgangslage
II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Art. 6 Abs. 3
Der Absatz bleibt inhaltlich gleich, formell wird es korrigiert. Das BLV kann die Tolerierung gemäss Artikel 6 Absatz 1 und 2 einschränken oder mit Auflagen versehen.
Anhang 2
Gemäss Artikel 6 der VGVL werden geringe Anteile von Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Pflanzen sind, enthalten oder daraus gewonnen wurden, ohne Bewilligung toleriert. Gentechnisch veränderte Materialien, die in Lebensmitteln toleriert werden, werden in Anhang 2 aufgeführt. Voraussetzung ist, dass eine Umweltgefährdung aufgrund einer Beurteilung durch das BAFU nach dem Stand der Wissenschaft ausgeschlossen werden kann.
Der Anhang 2 wird somit gemäss aktuellsten Begutachtungen des BAFU aktualisiert.
III. Auswirkungen
Auswirkungen auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden sowie die Volkswirtschaft
keine
IV. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Mit der Anpassung an das europäische Recht und der Schaffung der Möglichkeit noch schneller Anpassungen vorzunehmen, werden die internationalen Verpflichtungen eingehalten.
BLV-D-F08B3401/16