Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 72 Seiten
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Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärwesen
(SR 916.402) vom ...
I. Ausgangslage
Das Austauschen und das Bearbeiten von Daten im Zusammenhang mit der Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärwesen bedarf einer entsprechenden rechtlichen Grundlage. Die hier vorgeschlagenen Bestimmungen orientieren sich an denjenigen, die gestützt auf die Artikel Art. 95a ff. der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (SR 817.042) für die Ausbildung des Personals, das für den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung zuständig ist, erlassen wurden.
II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Abschnitt 5a Personendaten
Art. 18a-18f
Diese neuen Artikel regeln die Speicherung und die Bearbeitung von Personendaten, die Rechte der betroffenen Personen, den Datenaustausch sowie Aufbewahrung und Vernichtung der Daten.
Beim System, in welchem die Daten gespeichert und bearbeitet werden sollen, handelt es sich um das bereits bestehende Learning Management System (LMS) des Bundes. Dieses System dient der Erfüllung folgender Aufgaben:
Erfassung der Ausbildungsziele
Planung und Umsetzung der Ausbildung
Verwaltung der Ausbildungsprozesse
Kontrolle der Ausbildung
Analyse der Ausbildungsresultate
Sicherstellen des Wissenstransfers
Sicherstellen der Kompetenzenverwaltung
Anhang 3
In diesem Anhang sind die Daten und die zum Zugriff berechtigten Stellen genannt, die im Rahmen der Verordnung Daten bearbeiten dürfen.