Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

Die Abbildungen zeigen, dass die Veränderung der Steuerbelastung von der Einkommensaufteilung zwischen den Eheleuten abhängt. Ist die Einkommensaufteilung gleichmässig (60/40), ist die Summe der Steuerbelastungen im Reformszenario u.U. deutlich niedriger als die gemeinsame Steuerbelastung des Ehepaars im Status quo. Neben der gleichmässigen Einkommensaufteilung trägt auch die Tarifsenkung zur steuerlichen Entlastung bei. Bei einer ungleichen Einkommensaufteilung (90/10) resultieren in den meisten dargestellten Konstellationen Mehrbelastungen. Die Tarifsenkung mindert die Mehrbelastung durch den Übergang zur Individualbesteuerung, vermag sie aber nicht zu kompensieren. Beim Ehepaar mit Kindern ist ein zusätzlicher Grund für die Mehrbelastung, dass der Kinderabzug 50/50 auf die Eheleute aufgeteilt wird und beim tieferen Einkommen kaum eine Entlastungswirkung erzielt.

Abbildung 6 zeigt die Veränderung der Steuerbelastung für eine alleinstehende Person ohne Kinder (linke Grafik) und mit zwei Kindern (rechte Grafik). Für alleinstehende Personen ohne Kinder führt die Reformvariante 1 aufgrund der Tarifsenkung und aufgrund des Haushaltsabzugs zu einer Minderbelastung. In der Situation mit Kindern ändert sich die Steuerbelastung durch die Reform insgesamt betrachtet wenig. Steuerpflichtige mit Kindern im unteren Einkommensbereich zahlen im Status quo und im Reformszenario dank den kinderrelevanten Abzügen keine direkte Bundessteuer. Im mittleren Einkommensbereich kommt es teilweise zu Entlastungen, bei hohen Einkommen teilweise zu Mehrbelastungen. Grund für dieses Muster ist, dass es im Vergleich zur Situation ohne Kinder einen gegenläufigen Effekt gibt. Heute erhalten alleinstehende Personen mit Kindern den Tarif für Verheiratete. Im Reformszenario fällt dieses Privileg weg und der einheitliche Tarif kommt zur Anwendung.