Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen (gemäss Daten der Finanzstatistik für das Jahr 2018, hochgerechnet auf 2022).

Die Einnahmen der direkten Bundessteuer fliessen zu 78,8 Prozent zum Bund und zu 21,2 Prozent zu den Kantonen (Art. 196 DBG). Deshalb fallen von den geschätzten Mindereinnahmen rund 800 Mio. Franken beim Bund an.

Die Mindereinnahmen reduzieren sich, wenn der Wechsel zur Individualbesteuerung zu Verhaltensanpassungen in Form von zusätzlicher Beschäftigung führt, die wiederum zu zusätzlichen Steuereinnahmen führen (vgl. Ziff. 5.5). Wie stark sich die Mindereinnahmen für den Bund durch Verhaltensanpassungen reduzieren, hängt auch von der Umsetzung der Individualbesteuerung in den Kantonen ab.

5.2.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Kantone

Die geschätzten Minderreinnahmen von 1 Mrd. Franken bei der direkten Bundessteuer fallen im Ausmass des Kantonsanteils von 21,2 Prozent auf die Kantone. Die Mindereinnahmen bei den Kantonen betragen aufgrund der Reform bei der direkten Bundessteuer damit geschätzte 200 Mio. Franken.

Die Kantone werden die Individualbesteuerung im kantonalen Recht ebenfalls umsetzen müssen. Wie die finanziellen Auswirkungen aus der Umsetzung im kantonalen Recht sind, hängt von der Ausgestaltung der Reform ab und dabei insbesondere von der Gestaltung des Tarifs. Aufgrund der Tarifautonomie der Kantone kann der Bund den Kantonen keine Vorgaben zur Tarifgestaltung machen (Art. 129 Abs. 2 BV). Der Bundesrat kann keine Aussagen dazu machen, welche finanziellen Auswirkungen sich bei den Kantonen und Gemeinden ergeben werden.

Der Wechsel zur Individualbesteuerung bringt Veränderungen bei den Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Typen von Steuerpflichtigen. Diese Verschiebungen sind tendenziell umso grösser, je progressiver der Tarif in einem Kanton ist. Eine vollständig proportionale Besteuerung gibt es in keinem Kanton, alle Kantone kennen eine mindestens indirekt progressive Besteuerung bezogen auf das steuerbare Einkommen.

Die Individualbesteuerung führt deshalb in allen Kantonen zu gewissen Verschiebungen der Belastungsrelationen. Eine aufkommensneutrale Umsetzung führt damit sowohl zu Entlastungen als auch zu Mehrbelastungen bei gewissen Steuerpflichtigen. Will man mit der Reform der Individualbesteuerung Mehrbelastungen für alle Steuerpflichtigen ausschliessen, führt die Reform unausweichlich zu Mindereinnahmen. Je progressiver der Einkommenssteuertarif in einem Kanton, desto stärker sind tendenziell diese Effekte.

Die Ausgangslage verändert sich, wenn der Übergang zur Individualbesteuerung Verhaltensanpassungen in Form zusätzlicher Beschäftigung auslöst, die wiederum zu zusätzlichen Steuereinnahmen führen. Unter Berücksichtigung dieser Beschäftigungseffekte werden die Mindereinnahmen einer Reform ohne Mehrbelastungen kleiner bzw. die Mehrbelastungen einer aufkommensneutralen Reform werden kleiner.