Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/39: Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für die Finanzierung von Vorhaben zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur · 14 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-229-5/23/4/3/1
1. Ausgangslage
Derzeit werden in der Schweiz fünf Autoverlade betrieben. Diese wurden einer volkswirtschaftlichen Beurteilung unterzogen und ihr künftiger Finanzierungsbedarf wurde beurteilt. In den nächsten Jahren stehen grössere Erneuerungsinvestitionen an und es ist zu entscheiden, aus welchen Quellen diese gedeckt werden sollen. Seit 1985 werden die Autoverlade mit zweckgebundenen Strassenmitteln gefördert. Neben den jährlichen Abgeltungen haben die Eidgenössischen Räte mit dem Voranschlag 2019 einen ab 2019 laufenden Verpflichtungskredit von 60 Millionen für Investitionen bewilligt. Die Beurteilung der fünf Autoverlade ergibt für drei von ihnen (Lötschberg, Vereina, Furka) eine grundlegende Erschliessungsfunktion in Ergänzung des Nationalstrassennetzes, vor allem im Winter. Demgegenüber ergänzt der Autoverlad Simplon eine ganzjährig offengehaltene Nationalstrasse; dessen Weiterbetrieb bleibt somit eine kantonale Aufgabe. Der Verlad über den Oberalppass hat seit der Winteröffnung des Lukmanierpasses an Bedeutung verloren; die geringe Nachfrage rechtfertigt die hohen Kosten nicht mehr und er wird deshalb per 2023 eingestellt.
1.1 Die Vernehmlassungsvorlage
Die drei Autoverlade von nationaler Bedeutung arbeiten heute teilweise kostendeckend, dies allerdings nur dank dem Umstand, dass wesentliche Investitionen in der Vergangenheit à fonds perdu erfolgten, es sind also keine Investitionsfolgekosten zu tragen. Bei der Frage, ob dieses System aufrechterhalten werden soll, wurden Vergleiche mit ähnlichen Bereichen angestellt. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Finanzierung anzupassen ist.
Das Rollmaterial der Autoverlade soll künftig so wie im regionalen Personenverkehr fremdfinanziert
werden. Sofern für den Betrieb eines Autoverlads ungedeckte Betriebskosten zu erwarten sind, kann eine jährliche Betriebsabgeltung vereinbart werden.
Die strassenseitige Infrastruktur soll wie bisher aus zweckgebundenen Strassenmitteln
(Spezialfinanzierung Strassenverkehr) finanziert werden.
Die eisenbahnseitige Infrastruktur kann aus dem Bahninfrastrukturfonds finanziert werden. Der
Autoverlad entrichtet für deren Benutzung die üblichen Trassenpreise.
1.2 Durchführung der Vernehmlassung
Die Vernehmlassung dauerte vom 3. Juni bis zum 30. September 2022.
Eingeladen waren insgesamt 73 Adressaten. 54 Stellungnahmen gingen ein.
Adressaten Stellungnahmen Verzicht auf inhaltliche Stellungnahme Kantone und KdK 27 27 Parteien 11 5 -- Verbände (Gemeinden, 3 2 -- Berggebiete) Verbände (Wirtschaft) 8 5 -- Bahnen (Betreiberinnen 3 3 -- der Autoverlade) Organisationen 21 Private -- 1 -- 4/14 BAV-D-F28B3401/287