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Vernehmlassung 2022/41: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Doppelname bei der Eheschliessung) · 5 Seiten

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Zivilgesetzbuch (Doppelnamen bei der Eheschliessung) BBl …

Anhang (Ziff. II)

Änderung anderer Erlasse

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Bundesgesetz vom 22. Juni 2001 über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige6

KLEINE LÖSUNG

[keine Anpassung erforderlich]

GROSSE LÖSUNG

Variante 1

Art. 2 Abs. 4

4Auf Verlangen der antragstellenden Person kann der Ausweis Ordens- oder Künstlernamen sowie Angaben über besondere Kennzeichen wie Behinderungen, Prothesen oder Implantate enthalten.

Variante 2

Art. 2 Abs. 4

4Auf Verlangen der antragstellenden Person kann der Ausweis Ordens- oder Künstlernamen sowie Angaben über besondere Kennzeichen wie Behinderungen, Prothesen oder Implantate enthalten.

Übergangsbestimmung der Änderung vom ...

Personen, die den Allianz- oder Partnerschaftsnamen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision vom ... bereits im Ausweis führen, können diesen auf Antrag hin auch in jedem neuen Ausweis weiterführen.

Variante 3

[keine Anpassung erforderlich]

6 SR 143.1