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Vernehmlassung 2022/41: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Doppelname bei der Eheschliessung) · 5 Seiten
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Zivilgesetzbuch (Doppelnamen bei der Eheschliessung) BBl …
Anhang (Ziff. II)
Änderung anderer Erlasse
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Bundesgesetz vom 22. Juni 2001 über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige6
KLEINE LÖSUNG
[keine Anpassung erforderlich]
GROSSE LÖSUNG
Variante 1
Art. 2 Abs. 4
4Auf Verlangen der antragstellenden Person kann der Ausweis Ordens- oder Künstlernamen sowie Angaben über besondere Kennzeichen wie Behinderungen, Prothesen oder Implantate enthalten.
Variante 2
Art. 2 Abs. 4
4Auf Verlangen der antragstellenden Person kann der Ausweis Ordens- oder Künstlernamen sowie Angaben über besondere Kennzeichen wie Behinderungen, Prothesen oder Implantate enthalten.
Übergangsbestimmung der Änderung vom ...
Personen, die den Allianz- oder Partnerschaftsnamen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision vom ... bereits im Ausweis führen, können diesen auf Antrag hin auch in jedem neuen Ausweis weiterführen.
Variante 3
[keine Anpassung erforderlich]