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Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 2 Seiten
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Verkehrszulassungsverordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 72 Abs. 1 Bst. c Einleitungsteil und Ziff. 2 sowie m
1Weder Fahrzeugausweis noch Kontrollschilder benötigen:
c. Betrifft nur den italienischen Text.
m. Arbeitskarren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h.
Art. 85 Abs. 2
Betrifft nur den italienischen Text.
II
1Anhang 4 wird wie folgt geändert:
Beilage, Beschreibung der Führerausweiskategorien, -unterkategorien und -spezialkategorien, Unterkategorie B1
Unterkategorien:
B1: Dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 670 kg und Kleinmotorfahrzeuge;
2Anhang 12 wird wie folgt geändert:
Ziff. V Unterkategorie B1
Unterkategorie B1: ein Kleinmotorfahrzeug, das eine Geschwindigkeit von min-
destens 60 km/h erreicht, oder ein dreirädriges Motorfahrzeug mit einem Leergewicht von nicht mehr als 670 kg, das eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h erreicht;
III
Diese Verordnung tritt am … in Kraft.
«$$SmartDocumentDate» Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Ignazio Cassis
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr