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Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 2 Seiten

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Verkehrszulassungsverordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 72 Abs. 1 Bst. c Einleitungsteil und Ziff. 2 sowie m

1Weder Fahrzeugausweis noch Kontrollschilder benötigen:

c. Betrifft nur den italienischen Text.

m. Arbeitskarren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h.

Art. 85 Abs. 2

Betrifft nur den italienischen Text.

II

1Anhang 4 wird wie folgt geändert:

Beilage, Beschreibung der Führerausweiskategorien, -unterkategorien und -spezialkategorien, Unterkategorie B1

Unterkategorien:

B1: Dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 670 kg und Kleinmotorfahrzeuge;

2Anhang 12 wird wie folgt geändert:

Ziff. V Unterkategorie B1

Unterkategorie B1: ein Kleinmotorfahrzeug, das eine Geschwindigkeit von min-

destens 60 km/h erreicht, oder ein dreirädriges Motorfahrzeug mit einem Leergewicht von nicht mehr als 670 kg, das eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h erreicht;

III

Diese Verordnung tritt am … in Kraft.

«$$SmartDocumentDate» Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ignazio Cassis

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr