Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 42 Seiten

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Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Ergebnisbericht zur Vernehmlassung Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

In den vergangenen Jahrzehnten hat die Schweiz ihr Schienennetz stetig ausgebaut, zuerst über den FinöV-Fonds, danach gestützt auf die Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI). Volk und Stände haben dieser neuen Grundlage am 9. Februar 2014 zugestimmt. Die wichtigsten Pfeiler bilden der neue Bahninfrastrukturfonds (BIF), das Strategische Entwicklungsprogramm Eisenbahninfrastruktur (STEP) und – im Sinne einer rollenden Planung im Rahmen des STEP – die beiden Ausbauschritte AS 2025 und AS 2035. Das Parlament beschliesst jeweils durch Bundesbeschlüsse die Ausbauschritte und bewilligt die dafür notwendigen Verpflichtungskredite. Mit dem BIF sind nicht nur der Ausbau, sondern auch der Betrieb und der Substanzerhalt der Eisenbahn langfristig und sicher finanziert. Die zweckgebundenen Einnahmen des Fonds bestimmen die maximal möglichen Ausgaben. Der grösste Teil davon fliesst in den Betrieb und den Substanzerhalt der Eisenbahninfrastruktur.

Der Bundesrat begleitet den Ausbau der Bahninfrastruktur sowie die Kostenentwicklung eng und informiert die eidgenössischen Räte und die Öffentlichkeit regelmässig. Jährlich wird ein Standbericht aller Eisenbahn-Grossprojekte publiziert. Es sind dies die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), der Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss), die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) und der Vier-Meter-Korridor für den Güterverkehr. Zum Stand des Ausbaus legt der Bundesrat der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht vor. Den letzten derartigen Bericht hat der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zum AS 2035 dem Parlament im Jahr 2018 übergeben.

Mit der Botschaft zum «Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050» erfolgt der nächste Vierjahresbericht zum Stand der Grossprojekte sowie der beiden Ausbauschritte 2025 und 2035. Wo notwendig, sind Änderungsanträge der relevanten Bundesbeschlüsse und Verpflichtungskredite enthalten. Zudem aktualisiert der Bundesrat auftragsgemäss die «Langfristperspektive Bahn» von 2012 unter dem Titel «Perspektive BAHN 2050». Damit lassen sich die nächsten Ausbauschritte auf aktualisierte Grundlagen stellen und wichtige Entwicklungen, insbesondere die Klimapolitik und Energiestrategie, angemessen einbeziehen.

1.2 Inhalt der Vorlage

Bericht zu den Ausbauprogrammen

Der HGV-Anschluss wurde innerhalb des bewilligten Kreditrahmens fertiggestellt. Die NEAT und der Vier-Meter-Korridor für die Nord-Süd-Achse nähern sich dem Abschluss. Der bewilligte Kreditrahmen kann voraussichtlich bei der NEAT unterschritten, beim Vier-Meter-Korridor eingehalten werden. Für die übrigen grossen Ausbauprogramme werden mit dieser Vorlage Kreditanpassungen beantragt.

Beim Ausbauprogramm ZEB wird der bewilligte Verpflichtungskredit unterschritten werden. Bei den beiden Ausbauschritten AS 2025 und 2035 sind Erhöhungen der Verpflichtungskredite notwendig.

Die Perspektive BAHN 2050

Die Perspektive BAHN 2050 löst die «Langfristperspektive Bahn» aus dem Jahr 2012 ab. Sie stellt die langfristige Entwicklung der Eisenbahn und weitere Ausbauschritte auf eine aktuelle Grundlage und berücksichtigt die Verkehrsperspektiven 2050, den Sachplan Verkehr (Teil Programm) sowie die Klima- und Energiestrategien. Der Bundesrat strebt im Rahmen seiner Klimapolitik eine weitgehende Elektrifizierung des motorisierten Individualverkehrs sowie eine Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene an. Die Perspektive BAHN 2050 legt mit der Stossrichtung die Prinzipien für den Ausbau der Bahninfrastruktur fest.

Weitere Berichte und Botschaften

Die Vorlage gibt Auskunft über die nächste Botschaft, die bis 2026 vorliegen wird, und über den

übernächsten Ausbauschritt, dessen Botschaft in 2030 vorgesehen ist. 3/42

BAV-D-3DB23401/1136