Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3
1.3.2 Volkswirtschaftliche Bedeutung des Schienengüterverkehrs heute
Wie in der Botschaft des Bundesrats zur Totalrevision des Gütertransportgesetztes festgehalten, dominierte die Eisenbahn den Gütertransport bis Mitte des 20. Jahrhunderts. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gewann der Strassengüterverkehr an Bedeutung, wobei auch die Transportleistung insgesamt stark anstieg.
Abbildung 9: Transportleistungen in Mio. tkm 1950–2020
Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Schienengüterverkehrs kann in verschiedene Bereiche gegliedert werden:
Beschäftigung und Wertschöpfung
Produktionsseitig schafft der Schienenverkehr Arbeitsplätze und Wertschöpfung und trägt damit zum Bruttoinlandsprodukt der Schweiz bei. Es lassen sich drei Ebenen differenzieren: (1) Angebot von Leistungen, (2) Investitionen in den Schienenverkehr sowie (3) Exporte der öV-Industrie. Die direkte und indirekte Wertschöpfung von Angeboten bzw. Leistungen des öffentlichen Schienenverkehrs betrug rund 9.1 Mrd. Franken im Jahr 2018. Der Anteil des Schienengüterverkehrs an der Wertschöpfung des Schienenverkehrs beträgt rund 20 bis 25%, also knapp 2 Mrd. Franken pro Jahr.
Beitrag für Logistikwirtschaft und verladende Wirtschaft
Bahninfrastruktur und güterverkehrsspezifische Bahnanlagen und die Güterverkehrsangebote bilden ein wichtiges logistisches Rückgrat der schweizerischen Wirtschaft. Verschiedene Branchen, u. a. die chemische und die metallverarbeitende Industrie, der Detailhandel und die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft, stützen ihre transportlogistischen Prozesse zentral auf die Angebote im Schienengüterverkehr ab. Vielfach ist der Bahntransport vollständig in die komplexen Produktions- und Logistikprozesse integriert. Dies schlägt sich in bedeutsamen Investitionen dieser Unternehmen in Transport- und Logistikinfrastrukturen der Bahn nieder (Ladeeinrichtungen, Anschlussgleise, Wagen etc.).
23/97 BAV-D-CC8A3401/803