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Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 9 Seiten

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742.41

Bundesgesetz über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (Gütertransportgesetz, GüTG)

Änderung vom ……………….

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …………..1,

beschliesst:

I

Das Gütertransportgesetz vom 25. September 20152 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Gegenstand

Dieses Gesetz regelt:

a. den Transport von Gütern auf der Schiene, mit Seilbahnen und auf dem Wasser;

b. den Bau, die Änderung und den Betrieb von Umschlags- und Verladeanlagen.

Art. 1a Begriffe

In diesem Gesetz gelten als:

a. Kombinierter Verkehr (KV): Transport von Containern, begleiteten oder unbegleiteten Lastwagen, Anhängerzügen, Sattelmotorfahrzeugen, Anhängern, Sattelaufliegern und abnehmbaren Aufbauten (Wechselaufbauten) auf der Schiene, wobei der Umschlag zwischen Strassen- oder Rheintransport und Eisenbahn ohne Wechsel des Transportgefässes (Container, Sattelauflieger, Wechselaufbau, Wechselbrücke oder Lastwagen) erfolgt und durch besondere Einrichtungen und Geräte erleichtert wird;

b. Umschlags- und Verladeanlagen:

SR ……..

1BBl 2023 ……….

2 SR 742.41