Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/70: Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben · 11 Seiten
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I. Allgemeiner Teil
1. Einleitung
1.1. Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens
Das geltende Recht sieht vor, dass zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann, jedoch nur innerhalb der Grenzen der bereits bestehenden Hauptnutzfläche (Art. 11 Abs. 2). Vergrösserungen der Hauptnutzfläche um maximal 30 Prozent sind nur
zulässig, wenn dadurch keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden (Abs. 3).
Nach Ansicht des Initianten und der Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates schränken die derzeit geltenden Bestimmungen die Nutzung von Altbauwohnungen übermässig ein und behindern teilweise dringend notwendige Investitionen.
Der Vorentwurf der Kommission vom 11. Oktober 2022 sieht vor, das geltende Gesetz in zwei Punkten zu ändern: Zunächst soll es möglich sein, bei Abriss und Wiederaufbau einer nach altem Recht geschaffenen Wohnung die Hauptnutzfläche um bis zu 30 % zu vergrössern, zusätzliche Wohnungen und Gebäude zu schaffen und die Wohnung an anderer Stelle auf dem Grundstück wieder aufzubauen. Darüber hinaus wäre es bei der Erweiterung bestehender Wohnungen möglich, zusätzliche Wohnungen zu schaffen, sofern die Erweiterung nicht mehr als 30 % der vorher bestehenden Hauptnutzfläche beträgt. Die Kommissionsminderheit beantragt Nichteintreten. Eine weitere Minderheit will die Möglichkeit nach Absatz 2 beschränken. Der letzte Teil der Bestimmung, dass in diesem Zusammenhang auch zusätzliche Wohnungen und Gebäude geschaffen werden können, soll nur für Gemeinden gelten, welche die Kantone speziell bezeichnet haben. Beispielsweise Gemeinden, in denen dies voraussichtlich nicht zu einer Verdrängung oder Verteuerung von Erstwohnungen führen wird.
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 3. November 2022 bis zum 17. Februar 2023.
1.2. Vernehmlassungsteilnehmende
Insgesamt sind 97 Stellungnahmen eingegangen.
Alle Kantone haben teilgenommen. 6 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet (AG, GE, SH, SO, ZG, ZH).
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