Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/70: Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben · 11 Seiten

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2. Allgemeine Bemerkungen der Vernehmlasser

2.1. Generelle Haltung zur Vernehmlassungsvorlage Pro:

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden beantragt die Gutheissung der

Revision und die Ablehnung der Minderheitsanträge.

Investitionen würden begünstigt und Hindernisse bei der Sanierung altrechtlicher

Gebäude beseitigt. Die Revision trage zur Verdichtung gegen innen und zur

energietechnischen Sanierung und Modernisierung des Bestehenden bei. Es sei gut, dass Ersatzneubauten betreffend Erweiterung der Hauptnutzungsfläche und der

Erstellung neuer Wohnungen den altrechtlichen Bauten gleichgestellt werden sollen (AI, BE, BL, GL, GR, NE, NW, OW, SG, SZ, TG, UR, VD, VS, Die Mitte, FDP, SVP, SAB, sgv, economiesuisse, SBV, bauenschweiz, BVU, BVUW, CP, Entwicklung Schweiz,

GastroSuisse, HEV, HotellerieSuisse, metal.suisse, RKGK, RAKUL, USPI, regiun

surselva, sbv, SGH, STV, Gemeinde Obersaxen Mundaun, Die Mitte GR, DWGR,

Gemeinde Disentis/Mustér, Gemeinde Vals, suissetec, Gemeinde Hasliberg, FRI, SBS, Gemeinde Guggisberg, GBV, Gemeinde Ilanz/Glion, Gemeinde Innertkirchen,

Gemeinde Breil/Brigels, Gemeinde Sumvitg, IG ländlicher Raum, VIS, WOHNEN

SCHWEIZ). Der Bundesgerichtsentscheid, der dies verhindert habe, habe zu unsinnigen Situationen geführt (RKGK, regiun surselva, Gemeinde Breil/Brigels, Gemeinde

Obersaxen Mundaun, Gemeinde Disentis/Mustér, Gemeinde Vals, Gemeinde Hasliberg, Gemeinde Guggisberg, Gemeinde Ilanz/Glion, Gemeinde Innertkirchen, Gemeinde Lumnezia, Gemeinde Sumvitg, IG ländlicher Raum, WOHNEN SCHWEIZ). Die

Möglichkeit nicht nur zusätzliche Flächen, sondern auch zusätzliche Wohnungen zu schaffen, ermögliche eine bessere Grundstücksnutzung (SVP). Durch eine effizientere Nutzung bestehender Liegenschaften können zusätzliche Übernachtungen generiert werden, was die Wertschöpfung in den betroffenen Gebieten allgemein steigere. Und letztlich könne durch die vorgesehene Gesetzesanpassung verdichtet gebaut,

zusätzlicher Wohnraum geschaffen und somit dem Wohnungsmangel entgegengewirkt werden (sgv, WOHNEN SCHWEIZ). Aus touristischer Sicht beeinträchtigten sowohl die Vernachlässigung der Bausubstanz in den Zentren als auch der Donuteffekt in den Bergen die Attraktivität der Orte, mit allen wirtschaftlichen Folgen, die sich daraus ergeben (HotellerieSuisse). Durch den Wegfall von Bauprojekten für Zweitwohnungen, welche einen grossen Teil der Aufträge der Baufirmen in den betroffenen Regionen ausmachten, können viele Arbeitgeber in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Dieser Auftragsrückgang gefährde Arbeits- und Ausbildungsplätze in den Bergregionen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung könnten diese Effekte etwas gemildert werden

(suissetec). Nötig seien Präzisierungen bezüglich Standortverschiebung bei Abbruch und Wiederaufbau (GR). Für die optimale Nutzung einer Parzelle sei es oft wichtig, dass ein Wiederaufbau verschoben realisiert werden könne (VS, Gemeinde Lumnezia). Es wird die Berücksichtigung der Anliegen der Kommissionsminderheit verlangt (BL).

Contra:

Die im Folgenden genannten Vernehmlassungsteilnehmenden führen aus, die

Gesetzesänderung sei verfassungswidrig: BS, JU, FRR, EspaceSuisse, FFW, FSU, Pro

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