Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/72: Erleichterung von Wolfsabschüssen. Teilrevision der Jagdverordnung · 7 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht JSV

1 Ausgangslage / Einleitung

Der Bundesrat und das Parlament hatten mit der Revision des Jagdgesetzes eine präventive Regulierung des Wolfes vorgeschlagen. Im Herbst 2020 lehnte die Bevölkerung in einer Volksabstimmung diese Anpassung des Jagdgesetzes ab.

Um die Situation in den Gebieten mit zunehmendem Wolfbestand kurzfristig zu entschärfen, hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments (Motionen UREK-N 20.4340, UREK-S 21.3002) die Jagdverordnung für den Alpsommer 2021 angepasst1. Mit dieser Anpassung können die Kantone rascher in Wolfsbestände eingreifen. Auf den Alpsommer 2021 und erneut im Jahr 2022 wurde ausserdem der Herdenschutz mit zusätzlichen finanziellen Mitteln gestärkt.

Ende 2021 wurden rund 150 Wölfe dokumentiert. Dabei wurden 15 Wolfsrudel bestätigt und in 10 dieser Rudel die Reproduktion nachgewiesen. Die durchschnittliche Wachstumsrate beträgt aktuell rund 30 Prozent pro Jahr.

Vor diesem Hintergrund haben die UREK des Nationalrates und des Ständerates mittlerweile zugestimmt, eine neue Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes mit Fokus auf die proaktive Regulierung von Wölfen vorzubereiten, dies nach dem Vorbild der Regelung für das Steinwild (21.502 Pa. Iv. Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft). Der Ständerat hat der von der UREK-S erarbeiteten Vorlage bereits zugestimmt. Die Vorlage wird aktuell durch die UREK-N beraten.

Angesichts der aktuellen Herausforderungen für die Alpwirtschaft haben sich zudem 14 Schutz- und Nutzungsorganisationen auf gemeinsame Vorschläge für eine erneute Anpassung der Jagdverordnung geeinigt. Wolfabschüsse sollen rasch und gegenüber der Jagdverordnungsrevision 2021 weitergehend leichter möglich sein.

Mit seinem Vorschlag zur Anpassung der Jagdverordnung nimmt der Bundesrat die zentralen Vorschläge der Verbände innerhalb der geltenden Bestimmungen des Jagdgesetzes auf.

2 Grundzüge der Vorlage

Abschüsse von Wölfen werden in den Artikeln 4bisund 9bisJSV geregelt. Die Anpassung dieser beiden Artikel beinhaltet im Wesentlichen:

• Ermöglichung von Abschüssen in Rudelsituationen ohne Reproduktion (Art. 4bisAbs. 1bis);

• Ermöglichung des Abschusses von Einzelwölfen bei einer erheblichen Gefährdung von Menschen (Art. 9bisAbs. 1);

• Rascherer Abschuss von schadenstiftenden Einzelwölfen (Art. 9bisAbs. 2 Bst. c und Abs. 3);

• Anrechnung von verletzten Tieren der Rinder- oder Pferdegattung an den Schaden (Art. 4bisAbs. 2 und Art. 9bisAbs. 3 JSV).

Zudem soll die Registrierung von Wolfsrissen mit der existierenden Tierverkehrsdatenbank verknüpft werden (Art. 10 Abs. 3 JSV).

3 Mit dieser Verordnungsrevision soll zudem das Gesuch des Kantons Freiburg vom 29. November 2021 zur geringfügigen Anpassung des Objektblatts zum Wasservogelreservat Chevroux jusqu’à Portalban FR/VD, welches vom BAFU gutgeheissen wird, umgesetzt werden. Verhältnis zum internationalen Recht

Alle vorgeschlagenen Regelungen entsprechen der Massgabe des internationalen Rechts.

1 AS 2021 418 3/7 054.10-00772/00002/00018/R114-1275