Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/75: Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung · 10 Seiten
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Gesellschaften den Verlustvortrag 2013 hätten geltend machen können, bei der Kantons- steuer 28'000 Franken, bei der Gemeindesteuer 16'800 Franken und bei der Bundessteuer 87'800 Franken betragen. Für die Kantonsfinanzen hätte dies also einen Rückgang der Steu- ereinnahmen um 28'000 + 21.2% x 87'800 = 46'600 Franken generiert.
BE erklärt, dass pro Jahr bei ca. 1'600 Kapitalgesellschaften Verlustvorträge verfallen. Von diesen 1'600 Kapitalgesellschaften weisen in der Folgeperiode aber nur 40 einen steuerba- ren Gewinn aus. Konkrete Zahlen zu Mindereinnahmen können nicht geliefert werden.
SO führt aus, dass betragsmässig gegen 80% der jährlich verfallenen Verlustvorträge im Kanton jeweils auf lediglich 3 bis 4 Steuersubjekte entfallen.
Die Mitte fordert, dass die Mindereinnahmen vom Bundesrat in der Botschaft im Hinblick auf die parlamentarischen Beratungen genauer ausgewiesen werden; dies ist die notwendige Grundlage, um über die Vorlage zu diskutieren und zu entscheiden.
3.5.2 Jährlich im Kanton untergehender Betrag aufgrund der auf sieben Jahre be-
grenzten Verrechnungsperiode
AG, AI, BE, BS, BL, LU, JU, NE, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH (19) ge- ben an, dass aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten kein Betrag geschätzt werden kann oder machen keine Angaben zum Betrag.
Die übrigen Kantone machen die folgenden Schätzungen:
AR: ca. 1 bis 3 Millionen Franken.
FR: ca. 800 Mio. Franken.
GE: juristischen Personen ca. 765 Mio. Franken.
GL: ca. 15 Mio. Franken.
GR: ca. 175 Mio. Franken.
NW: ca. 20 bis 40 Mio. Franken.
SO: ca. 200 Mio. Franken (Stufe Kanton) bzw. ca. 240 Mio. Franken (Stufe Bund). Die Diffe- renz zwischen Kanton und Bund begründet sich insbesondere durch Verluste von ehemali- gen Holdinggesellschaften, für welche Verluste nur auf Stufe Bund zu entsprechenden Ver- lustvorträgen führten.
3.5.3 Betrag an Verlustvorträgen, der aufgrund der Ausdehnung auf zehn Jahre (über sämtliche drei Jahre) schätzungsweise zusätzlich geltend gemacht werden könnte
AG, AI, AR, BE, BS, BL, JU, NE, LU, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH (20) geben an, dass aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten kein Betrag geschätzt werden oder machen keine Angaben zum Betrag.
Die übrigen Kantone machen die folgenden Schätzungen, die unterschiedliche Zeiträume umfassen und aus untergegangenen Verlusten in älteren Steuerperioden abgeleitet wurden:
FR: ca. 2,4 Mia. Franken auf Basis der Daten der Steuerperiode 2021.
GE: juristische Personen ca. 170 Mio. Franken pro Jahr.
GL: ca. 60 Mio. Franken könnten aufgrund der Ausdehnung auf zehn Jahre zusätzlich (über sämtliche 3 Jahre) geltend gemacht werden.
GR: auf die Steuerperiode 2022 bezogen ca. 493 Mio. Franken. Die Schätzung ist jedoch zu wenig aussagekräftig, da davon auszugehen ist, dass ein beachtlicher Teil der betroffenen Unternehmen auch im achten, neunten und zehnten Geschäftsjahr keine oder keine nen- nenswerten Gewinne ausweisen wird.
NW: ca. 0 bis 10 Mio. Franken.