Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/75: Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung · 10 Seiten
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3. Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Grundsätzliche Zustimmung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen
Politische Parteien: Die Mitte, FDP und SVP (3)
Kantone: AG, AI, BE, BL, GE, GL, SH, VD, und TI, (9)
Organisationen und Verbände: CP, CCIG, economiesuisse, EXPERTsuisse, FER, Gastro- Suisse, HotellerieSuisse, KMU-Forum, OREF, Raiffeisen, SBVg, sgv, SVV, SwissHoldings, TREUHAND SUISSE, veb.ch und Zürcher Handelskammer (17)
Begründung:
- Eine Erstreckung der zeitlichen Möglichkeit der Verlustverrechnung führt über die ge-
samte Dauer des Bestehens eines Unternehmens zu einer besseren Berücksichtigung des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Totalge- winnprinzip).
- Zusätzlich zur Unterstützung beim Wiederaufbau eines Geschäfts würden auch neu ge-
gründete Unternehmen mit einer längeren Aufbauphase von der Verlängerung profitieren. Damit können Anreize für Neugründungen geschaffen werden.
- Die Massnahme fördert einerseits den Wirtschaftsstandort Schweiz und nimmt anderer-
seits vermehrt Rücksicht auf wirtschaftlich schwächere Geschäftsjahre der betroffenen Unternehmen. Sie fördert die Widerstandsfähigkeit der Unternehmen.
- Die Verlängerung der Verlustverrechnungsfrist auf zehn Jahre hätte den Vorteil, dass sich
die Schweizer Steuerbemessungsgrundlage für die von der Mindestbesteuerung betroffe- nen Großkonzerne derjenigen der OECD und der G20 annähern würde.
- Mit der Ausdehnung der Verlustverrechnungsfrist würde die Schweiz zu anderen europäi-
schen Ländern aufschliessen, die zum Teil sogar eine unbeschränkte Verlustverrechnung kennen.
- Mit einer Erstreckung der Verlustverrechnung auf zehn Jahre können die Betriebe länger
von tieferen Gewinnsteuern profitieren und somit ihre Liquidität schrittweise wieder auf- bauen.
3.2 Grundsätzliche Ablehnung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen
Parteien: SP und Grüne (2)
Kantone: AR, BS, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG; SO; SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH und FDK (18)
Organisationen und Verbände: SGB, SSV, Städtische Steuerkonferenz (3)
Begründung:
- Die Massnahme ist kein geeignetes Mittel, um Unternehmen, die aufgrund der Corona-
Pandemie Verluste geschrieben haben, zu entlasten. Weit mehr als die Hälfte der Unter- nehmen – überwiegend kleine und mittlere Unternehmen – zahlen heute überhaupt keine Gewinnsteuern. Sie würden also auch nicht von einer Erstreckung der Verlustverrechnung profitieren.