Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/75: Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung · 10 Seiten

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3. Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Grundsätzliche Zustimmung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen

Politische Parteien: Die Mitte, FDP und SVP (3)

Kantone: AG, AI, BE, BL, GE, GL, SH, VD, und TI, (9)

Organisationen und Verbände: CP, CCIG, economiesuisse, EXPERTsuisse, FER, Gastro- Suisse, HotellerieSuisse, KMU-Forum, OREF, Raiffeisen, SBVg, sgv, SVV, SwissHoldings, TREUHAND SUISSE, veb.ch und Zürcher Handelskammer (17)

Begründung:

- Eine Erstreckung der zeitlichen Möglichkeit der Verlustverrechnung führt über die ge-

samte Dauer des Bestehens eines Unternehmens zu einer besseren Berücksichtigung des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Totalge- winnprinzip).

- Zusätzlich zur Unterstützung beim Wiederaufbau eines Geschäfts würden auch neu ge-

gründete Unternehmen mit einer längeren Aufbauphase von der Verlängerung profitieren. Damit können Anreize für Neugründungen geschaffen werden.

- Die Massnahme fördert einerseits den Wirtschaftsstandort Schweiz und nimmt anderer-

seits vermehrt Rücksicht auf wirtschaftlich schwächere Geschäftsjahre der betroffenen Unternehmen. Sie fördert die Widerstandsfähigkeit der Unternehmen.

- Die Verlängerung der Verlustverrechnungsfrist auf zehn Jahre hätte den Vorteil, dass sich

die Schweizer Steuerbemessungsgrundlage für die von der Mindestbesteuerung betroffe- nen Großkonzerne derjenigen der OECD und der G20 annähern würde.

- Mit der Ausdehnung der Verlustverrechnungsfrist würde die Schweiz zu anderen europäi-

schen Ländern aufschliessen, die zum Teil sogar eine unbeschränkte Verlustverrechnung kennen.

- Mit einer Erstreckung der Verlustverrechnung auf zehn Jahre können die Betriebe länger

von tieferen Gewinnsteuern profitieren und somit ihre Liquidität schrittweise wieder auf- bauen.

3.2 Grundsätzliche Ablehnung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen

Parteien: SP und Grüne (2)

Kantone: AR, BS, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG; SO; SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH und FDK (18)

Organisationen und Verbände: SGB, SSV, Städtische Steuerkonferenz (3)

Begründung:

- Die Massnahme ist kein geeignetes Mittel, um Unternehmen, die aufgrund der Corona-

Pandemie Verluste geschrieben haben, zu entlasten. Weit mehr als die Hälfte der Unter- nehmen – überwiegend kleine und mittlere Unternehmen – zahlen heute überhaupt keine Gewinnsteuern. Sie würden also auch nicht von einer Erstreckung der Verlustverrechnung profitieren.