Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/75: Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung · 10 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

Zusammenfassung

Von den sich vernehmlassenden Parteien sind FDP, Die Mitte und SVP für; SP sowie Grüne gegen die Vorlage.

Rund zwei Drittel der Kantone (AR, BS, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG; SO; SZ, TG,

UR, VS, ZG, ZH und FDK) lehnen die Vorlage ab. Für die Vorlage sprechen sich nur die Kantone AG, AI, BE, BL, GE, GL, SH, VD, und TI aus.

Die Organisationen und Verbände sprechen sich mit überwiegender Mehrheit (CP, CCIG, economiesuisse, EXPERTsuisse, FER, GastroSuisse, HotellerieSuisse, KMU-Forum, OREF, Raiffeisen, SBVg, sgv, SVV, SwissHoldings, TREUHAND SUISSE, veb.ch und Zürcher Han- delskammer) für die Vorlage aus und nur eine kleine Minderheit (SGB, SSV, Städtische Steuerkonferenz) ist gegen die Vorlage.

Ein Teil der Kantone möchte eine Ergänzung der Übergangsbestimmung im Falle eines In- krafttretens nach dem Jahr 2028, da ansonsten Verluste aus dem Jahr 2020 nicht mehr be- rücksichtigt werden könnten.

Mehrere Verbände fordern anstelle einer Erstreckung der Verlustverrechnung auf 7 Jahre eine unbeschränkte Verlustverrechnung und wären teilweise auch bereit diese mit einer Min- destbesteuerung zu verbinden.

Zu den gestellten Fragen über die finanziellen Auswirkungen gibt die Mehrheit der Kantone an, dass sie die Mindereinnahmen nicht berechnen können und auch keine Datengrundlagen haben, um die nach geltendem Recht untergehenden und nach der Erstreckung neu zur Ver- rechnung kommenden Verlustvorträgen zu schätzen. Einige Kantone geben immerhin an, dass sie nur von geringen Einnahmeausfällen ausgehen.