Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/75: Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung · 10 Seiten

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einer Option ("opt-in") erfolgen, welche mit der Verpflichtung verbunden wäre, das Unterneh- men (Betriebe, Betriebsteile, Anlagevermögen oder Funktionen) solange als in der Bilanz Verlustvorträge vorhanden sind, nicht ins Ausland wegziehen dürfen.

3.4 Unbefristete Verlustverrechnung und weitere Optionen

CCIG, economiesuisse, Raiffeisen, SBVg, SVV, TREUHANDSUISSE und Zürcher Handels- kammer (7) fordern eine unbefristete Verlustverrechnung.

Begründung:

- dies wäre insbesondere für Start-ups von Vorteil und würde die Schweiz als Standort für

die Ansiedlung und Entwicklung von Start-ups attraktiver machen.

- Mit Einführung der Mindestbesteuerung unterliegen grosse Unternehmensgruppen zudem

neu einer Ergänzungssteuer auf Basis einer vereinheitlichten OECD-Bemessungsgrundlage, die eine unbefristete Verlustverrechnung vorsieht. Zur Verringerung der hohen Kom- plexität, die aufgrund dieser doppelten Steuerpflichten resultiert, wäre eine Angleichung des Schweizer Steuerrechts an die OECD-Bemessungsgrundlage in diesem Punkt zu be- grüssen.

- Gegenargument der haushaltspolitischen Interessen der öffentlichen Hand – insbeson-

dere die grössere Planungssicherheit – ist wenig stichhaltig, da deswegen kaum grössere Ausfälle zu erwarten sind und nicht viele Unternehmen von einer unbegrenzten Auswei- tung betroffen wären.

- Alle Gründe für die Erstreckung der Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahren spre-

chen auch für eine Erstreckung über zehn Jahre hinaus. Dies wäre insbesondere im Hin- blick auf die voraussichtliche Umsetzung der Mindestbesteuerung wünschenswert.

BS, NW, SH, SO , CP, KMU-Forum, OREF, SwissHoldings und veb.ch (9) sprechen sich für eine unbefristete Verlustverrechnung allenfalls kombiniert mit einer Teilbesteuerung aus.

Begründung:

- Diese Massnahme brächte geringere Mindereinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemein-

den.

- Die Schweiz würde damit auch für ausländische Unternehmen attraktiver und könnte ihre

Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext stärken.

- Ein unbegrenzter Verlustvortrag mit einer Mindestbesteuerung hätte einen noch geringe-

ren zusätzlichen Einfluss auf die Steuereinnahmen als die Erhöhung von 7 auf 10 Jahre.

VS möchte, dass alternative Massnahmen geprüft werden um Unternehmen mit längeren Verlustperioden gezielter zu unterstützen.

3.5 Mindereinnahmen und kantonale Schätzungen

3.5.1 Allgemeine Bemerkungen

Schweizerischer Städteverband und städtische Steuerkonferenz (2) fordern, dass im Falle der Umsetzung der Vorlage gemäss Vorentwurf zwingend Kompensationsmassnahmen vor- zusehen sind. Als angebrachte und notwendige Begleitmassnahme sollten in Jahren der Verlustverrechnung Dividendenausschüttungen und Auszahlungen ausserordentlicher Lohn- bestandteile untersagt werden.

NE gibt an, dass im Jahr 2013 nur 21 juristische Personen im Kanton einen Verlustvortrag hatten, den sie 2021 nicht mehr geltend machen konnten. Der kumulierte steuerbare Gewinn für diese 21 juristischen Personen im Jahr 2021 betrug 1'033'000 Franken. Unter Berück- sichtigung der Anrechnung bei der Kapitalsteuer hätte die Steuerersparnis, wenn diese