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Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 41 Seiten

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Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 95 und 98 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom [Datum]2,

beschliesst:

1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand und Zweck

1Dieses Gesetz legt die Transparenzanforderungen an die folgenden Rechtseinheiten (Rechtseinheiten) fest:

a. juristische Personen des schweizerischen Privatrechts;

b. bestimmte Rechtseinheiten des ausländischen Rechts.

2Es regelt insbesondere:

a. die Pflichten zur Identifikation, Überprüfung und Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen der Rechtseinheiten;

b. die Pflichten zur Identifikation, Überprüfung und Meldung für treuhänderisch tätige Verwaltungsratsmitglieder, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Aktionärinnen und Aktionäre sowie Gesellschafterinnen und Gesellschafter;

c. das Register der wirtschaftlich berechtigten Personen (Register), einschliesslich der Regeln für dessen Inhalt und Zugang.

3Es regelt auch die Pflichten zur Identifikation und Überprüfung der wirtschaftlich berechtigten Personen von Trusts.

4Es soll sicherstellen, dass die zuständigen Behörden Zugang zu angemessenen, genauen und aktuellen Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen der ihm unterstellten Rechtseinheiten haben. Auf diese Weise trägt es insbesondere zur

SR ..........

1 SR 101

2 BBl 20XX … 2023-...