Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/83: Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG): Nachhaltige Finanzierung der SBB · 6 Seiten
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Bahninfrastruktur müssen gesichert werden (NW, OW). Die Gesetzesanpassung dürfe keine finanziellen Auswirkungen auf die Kantone (FR) sowie keine indirekten Konsequenzen auf den RPV haben (FR, VS). Jährlich seien detaillierte Zahlen zum BIF zu veröffentlichen und den Kantonen zuzustellen (FR). Ein Teilnehmender ist der Meinung, dass es offen ist, inwiefern die vorgeschlagene Änderung den Effekt der Trassenpreissenkung kompensieren könne (NW). Ein Teilnehmender beantragt, die Höhe der minimalen Reserven des BIF (mind. 300 Mio.) auf Gesetzesstufe zu verankern (im Abs. 2bisVE-SVAG; JU).
Einige Teilnehmende beantragen die Streichung vom Abs. 2bisVE-SVAG, um eine unzureichende Alimentierung des BIF zu verhindern (LU, SP, SGB, SEV).
Eine Minderheit lehnt die vorgeschlagene Anpassung ab (VD, FDP, SVP, SGV, economiesuisse, strasseschweiz, SAB, AG Berggebiet, ASTAG, Infra Suisse, SBV, VAP, Cargo Forum Schweiz). Der BIF verfüge über genügende Reserve (Cargo Forum Schweiz, ASTAG, VAP). Der Vorschlag gefährde die nachhaltige Finanzierung des BIF und eine zusätzliche Umverteilung von Strasse zu Schiene (SBV). Der private Strassenverkehr finanziere die Bahn bereits heute stark (strasseschweiz). Eine Erhöhung des LSVA-Beitrags zum Ausgleich der Senkung des Deckungsbeitrags sei für die Wirtschaft inakzeptabel (economiesuisse). Die Erträge aus der LSVA würden für andere Massnahmen fehlen (FDP, Infra Suisse). Die LSVA solle zweckgebunden für den Schienengüterverkehr und für Massnahmen zur klimafreundlichen Entwicklung des Strassenverkehrs verwendet werden (FDP, Cargo Forum Schweiz, VAP). Der Vorschlag schränke den Handlungsspielraum des Bundeshaushaltes weiter ein und entspräche einer Zweckentfremdung von Mitteln (ungedeckte Kosten in Zusammenhang mit dem Strassenverkehr; SAB, AG Berggebiet, ASTAG). Die Entschuldung der SBB dürfe nicht zu Lasten der Finanzierung von anderen Verkehrsprojekten geschehen (SAB, AG Berggebiet).
Einige Teilnehmende drücken ihre Überraschung aus, dass der Bundesrat am 15. Februar 2023 kommuniziert hat, dass die Einlage des Bundes im BIF aufgrund genügender Reserve reduziert werden könne (JU, VD).
3.4 Rückmeldung zur Senkung Deckungsbeitrag
Die Senkung des Deckungsbeitrags im Fernverkehr war nicht explizit Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage. Die Deckungsbeitragssätze sind in der Fernverkehrskonzession festgelegt und werden basierend auf einer Vereinbarung zwischen dem BAV und der SBB periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst. Trotzdem haben sich viele Teilnehmende dazu geäussert.
Mehrere Teilnehmende unterstützen die Senkung des Deckungsbeitrags (SG, ZG, Travail.Suisse, SBB, LITRA, Pro Bahn Schweiz, transfair, WWF, VCS, OUESTRail).
Einige Teilnehmende haben das Vorhaben zur Kenntnis genommen (VöV, SGB, SEV), sind aber erstaunt, dass das BAV noch über einen Antrag zu entscheiden habe: Der politische Wille sei klar und der Entscheid rein formeller Natur (SGB, SEV).
Ein Teilnehmender äussert sich für eine weniger starke Senkung und eine Verteilung der Lasten zwischen dem Bund und der SBB (ASTAG).
Zahlreiche Teilnehmende lehnen die Massnahme ab (KöV, AI, AR, BE, BL, BS, GR, LU, NE, SO, TG, UR, VD, ZH, FDP, SVP, economiesuisse, strasseschweiz, Cargo Forum Schweiz, Infra Suisse, SBV, VAP). Im zweiten Halbjahr 2022 habe sich die Nachfrage im öffentlichen Verkehr weitgehend erholt und es sei zu früh, um abzuschätzen, wie sich die Ertragslage im öffentlichen Verkehr in den kommenden Jahren entwickeln wird (KöV, BE, BL, GR, TG, UR). Der Fernverkehr erreiche die Gewinnschwelle mit den bestehenden Trassenpreisen bald wieder (AI, AR, BS, VD, ZH) und die vorgeschriebene Umsatzrendite von 4 bis 8 Prozent im Fernverkehr werde unter normalen Umständen mittelfristig wieder erreicht (FDP, economiesuisse). Die Senkung sei weder dringend noch notwendig, weil die SBB faktisch über eine Staatsgarantie und ausreichend Reserven verfüge (strasseschweiz). Zudem reduziere sie den unternehmerischen Druck auf die SBB (FDP, Cargo Forum Schweiz, VAP). Die vorgesehene Senkung des Deckungsbeitrags sei eine nicht nachvollziehbare Bevorzugung eines einzelnen Transportunternehmens (KöV, AI, AR, BE, BL, GR, UR, FDP, ASTAG). Ein Verschuldungsabbau über die Reduktion der Deckungsbeiträge in den Trassenpreisen sei systemfremd (VD, ZH). Der BIF sei für die Finanzierung der Bahninfrastruktur geschaffen worden und nicht für eine Quersubventionierung des eigenwirtschaftlichen Fernverkehrs (KöV, AI, AR, BE, BL, BS, GR, SO, TG, UR). Die Massnahme würde den BIF ohne