Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten
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12 Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft, SR 919.118
12.1 Ausgangslage
Gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz Artikel 6a (Nährstoffverluste) Absatz 2 legt der Bundesrat die Reduktionsziele für Sticksoff- und die Phosphorverluste der Landwirtschaft bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2014 – 2016 fest. Mit Annahme der Motion Gapany (22.3795 «Ziel zur Verringerung von Nährstoffverlusten senken») im Dezember 2022 will das Parlament, dass der Bundesrat das von ihm bereits beschlossene Absenkziel für Nährstoffverluste von 20% im Lichte der möglichen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz, insbesondere für Stickstoff, tiefer ansetzt. Das Reduktionsziel betrifft die Schweizer Landwirtschaft als Ganzes und nicht die einzelnen Landwirtschaftsbetriebe.
12.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Das Reduktionsziel für Stickstoffverluste wird auf 15% anstatt wie bisher 20% festgelegt.
12.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Gemäss Absatz 1 von Artikel 6a LwG sollen bis zum Jahr 2030 die Verluste für Stickstoff und
Phosphor in der Schweizer Landwirtschaft angemessen reduziert werden. Es wird vorgeschlagen,
dass die Nährstoffverluste bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2014-2016 für Stickstoff neu um mindestens 15 Prozent, anstatt wie bisher festgelegt 20 Prozent, abgesenkt werden. Das bereits beschlossene Reduktionsziel für Phosphor soll weiterhin bei 20 Prozent bleiben. Die nachfolgende Tabelle listet die verschiedenen Massnahmen des Bundes und ihren Beitrag zur Erreichung der Reduktionsziele bei Stickstoff und Phosphor auf. Diese Massnahmen werden unverändert fortgeführt. Die abgeschätzte Gesamtreduktion der Verluste durch diese Massnahmen belaufen sich auf 10.7% bei Stickstoff und 18.4% bei Phosphor.
Massnahmen Reduktion N-Verluste Reduktion P-Verluste
t N/Jahr und (%) t P/Jahr (%)
Referenzwert (2014/16) 97’344 6’087
Abschaffung des 10% Fehlerbereichs in der Nährstoffbilanz 5’125 1’000
5.3%1 16.4%
Mind. 3.5% Biodiversitätsförderflächen auf der Ackerfläche 559124
0.6%2 2.0% Beitrag für Klimamassnahmen in Form eines Beitrags 620
für den effizienten Stickstoffeinsatz 0.1%
Beitrag für die längere Nutzungsdauer von Kühen 1’270 Keine Angaben
1.3%
Phasenfütterung Schweine 800 Keine Angaben
0.8%
Emissionsarme Güllelagerung und –ausbringung (LRV) ab 2024 1’5000
1.5% Förderung besonders umweltfreundlicher Produktionsweise 670
im Rahmen von Strukturverbesserungs-Massnahmen 0.1%
Beitrag für eine reduzierte Proteinzufuhr zur Fütterung 1’016 Keine Angaben raufutterverzehrender Nutztiere3 1.0%
10’399 1’124
Total 10.7% 18.4%
Um insbesondere das Reduktionsziel von 15% bei Stickstoff zu erreichen, sind zusätzliche Massnahmen erforderlich. Die Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weitere Organisationen sind aufgefordert, aus eigener Initiative solche Massnahmen zu ergreifen. Bei einem Absenkziel von 15% bei Stickstoff dürfte es für die Branche realistisch sein, die noch bestehende Ziellücke von rund 4.3% zu füllen. Beim Phosphor beträgt die bestehende Ziellücke 1.6%, die durch Branchenmassnahmen geschlossen werden muss.
1 Neuberechnung der N-Absenkung aufgrund Bericht «Teilevaluation «Nationale Suisse-Bilanz – Fokus Selbstdeklaration» (HAFL, 2021)
2 Einschiesslich ‘Getreide in weiter Reihe’
3 Programm wird in angepasster Form später in eine Vernehmlassung gesendet.