Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 250Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank «%ASFF_YYYY_ID»

b. bei Tierhaltungen mit Tieren der Rindergattung, Büffeln oder Bisons: den BVD-Status;

c. bei Tierhaltungen mit Tieren der Schafgattung: den Moderhinkestatus.

2Wer über die Identifikationsnummer oder die Mikrochipnummer eines Tiers verfügt, kann in die folgenden Daten zu diesem Tier Einsicht nehmen und sie verwenden:

a. Tiergeschichte;

b. Tierdetail;

c. bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons: den BVD-Status, den Tiergeschichtenstatus und das Geburtsdatum;

d. bei Tieren der Schaf- und der Ziegengattung: den Tiergeschichtenstatus und das Geburtsdatum;

e. bei Equiden: den Verwendungszweck nach Artikel 15 TAMV4.

3Die Datenempfängerin oder der Datenempfänger beschafft die TVD-Nummern von Tierhaltungen sowie die Identifikationsnummern und Mikrochipnummern von Tieren selber; insbesondere über die Einwilligung der betroffenen Person nach Artikel 38a.

Art. 39 Zugriff auf Gesuch hin für Zuchtzwecke oder wissenschaftliche

Untersuchungszwecke

1Die Identitas AG kann auf Gesuch hin Dritten ohne Einwilligung der Betroffenen erlauben, für Zuchtzwecke oder wissenschaftliche Untersuchungszwecke in alle Daten der TVD Einsicht zu nehmen und sie zu verwenden. Sie entscheidet im Einvernehmen mit dem BLW.

2Beinhaltet das Gesuch nicht anonymisierte Daten oder sind durch die Gesamtheit der verfügbaren Daten Rückschlüsse auf betroffene Personen möglich, so muss die Identitas AG einen Vertrag mit der Drittperson schliessen. Der Vertrag ist vor der Unterzeichnung dem BLW zur Genehmigung vorzulegen.

Art. 54 Abs. 2

Betrifft nur den französischen Text.

II

Anhang 2 wird wie folgt geändert:

Ziff. 6

6 Erfassung neuer Datenempfängerinnen und Datenempfänger

Erfassung einer Datenempfängerin oder eines Datenempfängers nach den Artikeln 38a und 39: 250.–

4 SR 812.212.27