Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten
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Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
12.4 Auswirkungen
12.4.1 Bund
Die Massnahmen des Bundes zur Erreichung der Reduktionsziele in der Direktzahlungsverordnung bleiben unverändert.
12.4.2 Kantone
Auf die Kantone haben die Änderungen keine Auswirkungen.
12.4.3 Volkswirtschaft
Die Landwirtschaftsbetriebe können unverändert an den vom Bund finanziell finanzierten Massnahmen nach Direktzahlungsverordnung teilnehmen. Infolge der Senkung des Reduktionsziels muss jedoch die Branche im Prinzip weniger zusätzliche Massnahmen zur Zielerreichung bei den Stickstoffverlusten ergreifen.
12.4.4 Umwelt
Wenn die Branche effektiv weniger zusätzliche Massnahmen zur Reduktion der Stickstoffverluste ergreift, hat dies eine unzureichende Erreichung Umweltziele bei Stickstoff zur Folge.
12.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Es ergeben sich keine Widersprüche zum internationalen Recht.
12.6 Inkrafttreten
Die Änderung der Verordnung wird nach der Vernehmlassung im Frühjahr 2023 voraussichtlich im November 2023 vom Bundesrat beschlossen und soll auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten.
12.7 Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für die vorliegende Anpassung der Verordnung bildet Artikel 6a, Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes.