Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten
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Direktzahlungsverordnung
che prüfen und die korrekte Umsetzung kontrollieren. Die Schaffung einer schweizweit klaren Regelung über die Einsatzmöglichkeiten des Mulchens im Sömmerungsgebiet entspricht jedoch einem expliziten Vollzugsanliegen aus verschiedenen Kantonen mit Sömmerungsgebieten.
Die Vereinheitlichung auf maximal 20 Prozent Kleinstrukturen auf BFF vereinfacht den Vollzug einerseits durch den neu einheitlich geregelten Anteil, andererseits indem die wichtigsten erlaubten Kleinstrukturen aufgelistet werden. Ebenfalls ist die Synchronisierung von Verpflichtungsdauern von Biodiversitätsförderflächen verschiedener Qualitätsstufen eine Vereinfachung des Vollzugs. Die Anpassungen bezüglich der Pufferzonen und –streifen, bei den erlaubten Düngerarten auf wenig intensiv genutzten Wiesen und der Abstände von Hochstamm-Feldobstbäumen sind für einen klaren Vollzug notwendig.
Die kantonalen Informationssysteme müssen aufgrund der Änderungen von verschiedenen Beitragsansätzen angepasst werden.
2.4.3 Volkswirtschaft
Mit den Änderungen im Bereich der Sömmerungsbestimmungen wird die nachhaltige Bewirtschaftung der Sömmerungsgebiete finanziell besser unterstützt.
Mit den Anpassungen bei den Produktionssystembeiträgen angemessene Bodenbedeckung und bodenschonende Verfahren werden den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen mehr Handlungsspielräume gegeben. Somit können die Programme besser in der Praxis umgesetzt werden. Die Wirkung auf die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit sollte gleich hoch sein.
Für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter führen die Änderungen bei den Biodiversitätsbestimmungen zu einer Präzisierung, Klärung, Vereinfachung oder Flexibilisierung in der Umsetzung. Beispielsweise das Mulchen im Sömmerungsgebiet, die Vereinheitlichung des maximalen Anteils an Strukturen auf Biodiversitätsförderflächen und die Beweidung von Uferwiesen.
Die vorgeschlagenen Anpassungen der Beitragsansätze führt zu Reduktionen von 37 Mio. Fr. Versorgungssicherheitsbeiträgen, 31 Mio. Fr. Biodiversitätsbeiträgen und 33 Mio. Fr. Beiträgen für BTS und die Nutzungsdauer der Kühe. Ausserdem sind 4 Mio. Fr. zusätzlich für den Zusatzbeitrag in der Sömmerung (Kulturlandschaftsbeiträge) vorgesehen. Auf die Mittelverteilung nach Beitragstyp sind folgende Auswirkungen aller vorgeschlagenen Änderungen der Direktzahlungsverordnung zu erwarten:
In Mio. CHF Ausgaben: Mit Beitragsansätzen 2023 Ausgaben: Mit Beitragsansätzen ge- (Schätzung: Januar 2023) mäss Verordnungspaket 2023 ab 2024 2024 2025 20242025
Versorgungssicherheitsbeiträge 956 956 919919
Kulturlandschaftsbeiträge 525 525 529529
Biodiversitätsbeiträge 465 467 434436
Landschaftsqualitätsbeiträge 147 147 147147
Produktionssystembeiträge 769 773 736740
Ressourceneffizienzbeiträge 32 32 3232
Übergangsbeitrag -82 -88 159
Total 2 812 2 812 2 812 2 812
Die Mittelverteilung zwischen Tal- und Berggebiet bleibt mit den vorgeschlagenen Änderungen konstant. Von den rund 100 Mio. Fr. reduzierten Beiträgen betreffen rund 75 Mio. Fr. die Tal- und 25 Mio. Fr. die Bergbetriebe. Von diesen Mittel werden schätzungsweise wieder 75 Mio. Fr. den Talbetrieben und 25 Mio. Fr. den Bergbetriebe zu Gute kommen.