Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 70 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht
Sozialverträgliche Anpassungen bei den bestehenden Renten
Die neue Regelung weicht grundlegend vom bestehenden System ab, bei dem ein lebenslanger Rentenanspruch unabhängig vom finanziellen Bedarf der versicherten Person gewährt wird. Künftig soll sich die Anspruchsberechtigung gezielt auf schwierige Zeiten beziehen, etwa die Kinderbetreuung und die Übergangsphase nach einem Todesfall gelten. Die Leistungen sollen ausserdem altersbedingte Umstände berücksichtigen. Diese Schutzmassnahmen sind auch auf laufende Renten anwendbar. Ausserhalb der genannten Zeitperioden sind lebenslange Renten allerdings nicht mehr gerechtfertigt. Um eine allzu grosse Diskrepanz zwischen dem geltenden System und dem neuen Recht zu vermeiden, beantragt der Bundesrat für Personen ab 55 Jahren eine Besitzstandsgarantie für bestehende Renten. Für jüngere Witwen und Witwer sollen die Renten nach einer Übergansperiode von zwei Jahren aufgehoben werden. Laufende Renten für Witwen und Witwer ab 50 Jahren, die Ergänzungsleistungen beziehen, werden beibehalten.