Vorlage

Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 7 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage

Art. 23 Finanzhilfen

Der Bundesrat legt die Bedingungen für Finanzhilfen fest, die für Massnahmen nach Artikel 22 ausgerichtet wurden.

II

Das Sprachengesetz vom 5. Oktober 20077 wird wie folgt geändert:

Art. 8 Abs. 1bis

1bisRatsmitglieder, die im Alltag eine Gebärdensprache verwenden, können sich in einer der schweizerischen Gebärdensprachen ihrer Wahl äussern.

III

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

7 SR 441.1.