Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/109: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2024 · 11 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

Verordnungspaket Umwelt Herbst 2024 Ergebnisbericht VBO

bekämpfen und damit keine Aktivitäten im Bereich Umweltschutzes entwickle. Auch gemäss dem Kanton BL, sgv, aeesuisse und Suisse Eole erfüllt der Verband die Voraussetzungen nicht, da er unter anderem die in den Statuten formulierten Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele nicht glaubwürdig vertrete. Aeesuisse beantragt eine vertiefte rechtliche Prüfung und Suisse Eole lehnt die Erteilung des Verbandsbeschwerderechts an FLCH gänzlich ab.

Nach Ansicht der Kantone ZG und AI sowie strasseschweiz gibt es bereits genügend beschwerdeberechtigte Organisationen und Schutzregelungen im Bereich des Umweltschutzes.

Economiesuisse und HKBB lehnen die vorgeschlagene Änderung ab, weil sie das Risiko berge, politische Ziele zu gefährden und die Glaubwürdigkeit des Verbandsbeschwerderecht durch missbräuchliche Ausübung zu beeinträchtigen. Aus ähnlichen Gründen sprechen sich auch VSE und Swisspower gegen die Änderung der VBO aus.

Der Kanton UR anerkennt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung des Verbandsbeschwerderechts zwar gegeben sind, spricht sich aber dennoch gegen die Aufnahme des Verbands FLCH in die VBO aus. Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Verband FLCH das Beschwerderecht gegen alle grösseren Windkraftanlagen und möglicherweise auch gegen grössere Solarenergieanlagen einsetzten würde. Eine solche grundsätzliche Verhinderungshaltung sei nicht im Sinne des Verbandsbeschwerderechts und des heute erforderlichen Ausbaus der erneuerbaren Energien. Die SAK, SN, WES, ESB und Thomas Sola stellen sich ebenfalls gegen die Aufnahme des FLCH in die Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen. Dies wird überwiegend damit begründet, dass sich der Verein hauptsächlich gegen den Bau von Windkraftanlagen einsetze und somit den Ausbau der erneuerbaren Energien verlangsame.

3.3.3 Anträge ausserhalb der Vorlage / Weitere Vorschläge und Bemerkungen

Economiesuisse, VSE und Swisspower schlagen vor, die Regelungen für Verbandsbeschwerden kritisch zu hinterfragen, insbesondere im Interesse der energie- und klimapolitischen Ziele im Zusammenhang mit Projekten von nationalem Interesse.

Der sgv beantragt die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts im Allgemeinen.

Strasseschweiz stellte zudem noch weitere Anträge. Die Finanzierung der Verbände, welche über das Beschwerderecht gemäss VBO verfügen, solle transparent dargelegt werden. Die Dauer des Beschwerderechts sei zu begrenzen und die Liste der Verordnung regelmässig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die eingetragenen Organisationen die gesetzlichen Voraussetzungen zum Erhalt des Beschwerderechts noch erfüllen. Zudem solle die Anzahl der beschwerdeberechtigten Organisationen beschränkt werden. Eine unlimitierte Ausweitung der Anzahl der berechtigten Organisationen sei für die Sicherstellung der Umweltinteressen nicht nötig.

3.3.4 Beurteilung der Umsetzung

3.3.4.1 Stellungnahme der Kantone

Eine Rückmeldung zur Umsetzung der Vorlage hat einzig der Kanton UR eingereicht. Darin hält er fest, dass es aufgrund der ablehnenden Haltung des Vereins ggü. Windkraftanlagen und den damit verbundenen Einsprachen, zu hohem koordinativem und juristischem Mehraufwand kommen könnte, weshalb auch mit nicht unerheblichen finanziellen und personellen Mehrkosten zu rechnen sei.

3.3.4.2 Stellungnahme anderer Vollzugsträger

Nach Ansicht von Aeesuisse und Suisse Eole führen die wiederholten Einsprachen von FLCH zu einer Bindung personeller Ressourcen der Behörden als auch der Gerichte. Aus wirtschaftlicher Sicht verhindere der grundsätzliche Widerstand gegen Windenergieprojekte die Produktion einheimischen Stroms.