Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/109: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2024 · 11 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2024 Ergebnisbericht VVEA
2 Ergebnisbericht zur Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfall-Verordnung, VVEA; SR 814.600)
2.1 Ausganslage
In gewissen Regionen der Schweiz zeichnet sich eine Verknappung von Deponiekapazitäten für Verbrennungsrückstände ab. Die Weiterführung und der Ausbau bereits existierender, in Betrieb stehender Deponien soll – soweit vertretbar – ermöglicht werden. Anhang 2 VVEA regelt die Anforderungen an den Standort sowie ans Bauwerk von Deponien. Dieser Anhang 2 VVEA soll mit einer Ausnahmeregelung für die Erweiterung bestehender Deponien des Typs D, C und E ergänzt werden. Letztere sollen neu erweitert werden können, auch wenn sie sich aufgrund ihrer altrechtlichen Errichtungsbewilligung in einem Gewässerschutzbereich A1
U befinden. Dazu müssen drei formulierte Nachweise erfüllt werden.
Die Ausnahme stützt sich auf eine entsprechende Bestimmung in Anhang 4 Ziffer 1 der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201), wonach die Behörde zur Erstellung von Anlagen im AU aus wichtigen Gründen Ausnahmen gestatten kann.
2.2 Eingegangene Stellungnahmen
Insgesamt sind im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens 49 Stellungnahmen eingegangen; 25 von Kantonen respektive kantonalen Konferenzen / Vereinigungen, 3 von politischen Parteien, 5 von Organisationen des Umwelt- / Gesundheitsschutzes, 13 von Wirtschafts- / Fachverbänden sowie 3 von Arbeitnehmer- / Arbeitgeberorganisationen.
2.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
2.3.1 Allgemeine Bemerkungen
Rund 80 Prozent (40 Rückmeldungen) der Vernehmlassungsteilnehmenden befürworten die vorgesehene Erweiterungsmöglichkeit bestehender Deponien – gerade auch in Hinblick der generellen, aber auch regional akuten Schwierigkeiten, neue Deponiestandorte und -kapazitäten für Verbrennungsrückstände zu finden. Für die effektive Umsetzung der vorgesehenen Ausnahmebestimmung wurden Präzisierungen zu erforderlichen Voraussetzungen gewünscht und Vorbehalte gegenüber lateralen Erweiterungen geäussert.
Gegen die Vorlage sprechen sich rund 20 Prozent (9 Rückmeldungen) der Vernehmlassungsteilnehmenden aus. Hier überwiegt das Argument der Schwächung des Grundwasserschutzes und damit des vorsorglichen Ressourcenschutzes.
2.3.2 Stellungnahme zu einzelnen Artikeln
2.3.2.1 Ziffer 1.1.3 Buchstaben a, b und c PRO
Die in Ziffer 1.1.3 neu vorgeschlagene Ausnahmeregelung für die Erweiterung bestehender Deponien wird von den Kantonen AG, AI, AR, BE, FR, GE, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, VD, VS, ZG sowie von der BPUK, von der GLP und SVP, von der SL, WWF, Pro Natura, von Economiesuisse, sgv, ECO SWISS, SVUT, SBV, FSKB, SVGW, strasseschweiz, Bauenschweiz, metalsuisse, aeesuisse, und von der HKBB, axpo, RECOAL AG befürwortet. Fehlende Deponiekapazitäten sowie die Dringlichkeit angesichts laufender, gerichtlich verzögerter Deponieprojekte möglichst bald Entlastung zu schaffen, sind Hauptargumente für den Vernehmlassungsvorschlag.
Es werden einige Vorbehalte, insbesondere zum Nachweis gemäss Ziffer 1.1.3 Buchstabe a geäussert. Anstelle des Kriteriums «kein zu realisierendes Deponievolumen ausserhalb
1 Der Gewässerschutzbereich A umfasst die nutzbaren unterirdischen Gewässer sowie die zu ihrem Schutz U notwendigen Randgebiet (Anh. 4 Ziff. 111 GSchV).