Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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ausgerichtet sei. Dies habe in der Vergangenheit zu Fehlanreizen im Zusammenspiel von Importeur und Infrastruktureigentümer geführt. Künftig sollten die Infrastrukturbetreiber direkt für die Infrastruktur- sowie Manipulationskosten entschädigt werden. Somit könne sichergestellt werden, dass zwischen Pflichtlagerhaltern und Infrastrukturbetreibern keine ungerechtfertigten Gewinne abgeschöpft werden.

Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

Die TIR teilt mit, dass die von der Schweiz aktuell betriebene industrielle Tierhaltung eine proteinreiche Fütterung bedinge und deshalb damit eine unerwünschte und hochproblematische Nahrungskonkurrenz zwischen Menschen und entsprechenden Nutztieren erzeuge. In die Überlegungen zur Neuausrichtung der Ernährungs-Pflichtlagerhaltung habe deshalb auch der Handlungsbedarf seitens des Bundes in Richtung einer stärker pflanzenbasierten Ernährungsform der Bevölkerung einzufliessen. Die bodenunabhängige Tierhaltung sei konsequenterweise bereits jetzt zu verringern, indem entsprechende Anreize für eine Neuausrichtung der Schweizer Landwirtschaft geschaffen werden sollten. Eine solche Strategie würde dazu beitragen, die in der vorliegenden Vernehmlassung adressierten Risiken insbesondere im Kontext fragmentierter und globaler Wertschöpfungsketten drastisch zu entschärfen. Es könnte mehr Kapazität in den Pflichtlagern für die menschliche Ernährung geschaffen sowie der Selbstversorgungsgrad erheblich erhöht werden. Damit wäre die Schweiz auch in einer schweren Mangellage fähig, die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen, auch ohne vorgängige Reduktion des Tierbestandes und Inkaufnahme der damit einhergehenden Tierwohlrisiken. TIR fordert im Weiteren, dass bei einem raschen Abbau der Tierbestände in einer Mangellage zwingend sichergestellt werden müsse, dass die Tötung und der damit zusammenhängende Transport der Tiere unter kompromissloser Einhaltung sämtlicher tierschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgen würde. Insbesondere sei mittels eines Konzepts zu gewährleisten, dass sogenannte Schlachtstaus und die damit einhergehenden Tierschutzproblematiken verhindert werden.