Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten
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che administrative Schwierigkeit dar, die zu keinem entsprechenden Mehrwert führe. Die Einsparungen beim Lagergeld seien auf der anderen Seite Mehraufwand für die Lagerpflichtigen.
Finanzierung
Der Bauernverband beider Basel (BVBB) und der St. Galler Bauernverband (SGBV) lehnen die im
Bericht zur Vernehmlassung erwähnte Absicht, die Finanzierung der Pflichtlager durch eine Garantiefondsabgabe auf das erste Inverkehrbringen unter Einbezug von im Inland produzierten Waren auszudehnen, kategorisch ab. Die weiteren Ausführungen decken sich weitgehend mit der Stellungnahme des Schweizer Bauernverbandes. Auch der Dachverband Schweizerischer Müller (DSM), die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (fial), Prométerre, der Schweizer Fleisch-
Fachverband SFF, der Schweizer Geflügel-Produzentenverband (SGP), Proviande, der Schweizer Milchproduzentenverband (SMP), der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV),
Suisseporcs, Swiss Beef, swiss granum, SwissOlio, der Verband kollektiver Getreidesammel-
stellen der Schweiz (VKGS), der Verband des Schweizerischen Getreide- und Futtermittelhandels (VSGF) und die Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten (VSF) lehnen die Einführung
einer Erstinverkehrbringerabgabe und eine Aufwertung der Waren ab.
SwissOlio ergänzt, dass eine Aufwertung der Pflichtlager, wenn überhaupt, nur mit Bundesdarlehen in Frage käme. Was die Investitionen in neue Infrastrukturen anbelangt, vermerkt SwissOlio, dass bei einer Änderung der Pflichtlagerstrategie eine sofortige Einmal-Zahlung an die Pflichtlagerhalter, die entsprechend investieren, bis zum Amortisationsende fällig werden soll. Ohne entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen auf Stufe des Landesversorgungsgesetzes bezweifelt SwissOlio, dass Unternehmen bereit sein werden, die notwendigen Investitionen zu tätigen.
Prométerre ist der Auffassung, dass die Schweizer Landwirtschaft von der Bildung von Pflichtlagern profitieren soll und nicht nur die Konsequenzen tragen müsse. Die Pflichtlager sollen aufgebaut werden, wenn im Inland ausreichend produziert wird, um so den Markt zu regulieren und einen eventuellen Preisverfall zu bremsen. Der Aufbau soll hingegen nicht dann erfolgen, wenn die Preise bereits tief sind.
Der Schweizer Milchproduzentenverband (SMP) ist der Ansicht, dass zuerst auf Gesetzesstufe die Finanzierung geklärt werden müsse, bevor derart weitgehende Massnahmen auf Stufe der Verordnung diskutiert werden können.
Flexibilisierung
Der Dachverband Schweizerischer Müller (DSM), die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (fial), der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) und
Suisseporcs, fordern eine Flexibilisierung der Pflichtlagermengen. Unter Flexibilisierung versteht er die Definition einer unteren Bandbreite, welche nicht unterschritten werden darf, und einer Durchschnittsmenge, die pro Kalenderjahr mindestens erreicht werden muss. Die Einlagerung der vollen Pflichtlagermenge zum Zeitpunkt der Ernte ist für den DSM und die (fial) sowohl aus versorgungstechnischer Sicht unnötig, als auch wirtschaftlich unsinnig, da diese Spitze die notwendigen Lagerkapazitäten erhöhe und so zu zusätzlichen Investitionen führe, die nur einmal im Jahr vor und nach der Ernte gebraucht werden, also zu einem Zeitpunkt, in dem aus Sicht der Versorgungssicherheit die kleinste Notwendigkeit dafür besteht.
Der Verband des Schweizerischen Getreide- und Futtermittelhandels (VSGF) spricht sich gegen
vom Bund finanzierte Erntelager durch Flexibilisierung der Mengen aus. Die Bereitstellung von zusätz-