Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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lichen Pflichtlagerkapazitäten enge die Betriebskapazitäten der Unternehmen ein. Eine oft geforderte Flexibilisierung der Mengen sei indes markt- bzw. wettbewerbspolitisch heikel. Eine Flexibilisierung könne faktisch dazu führen, dass Erntelager bei gewissen Mühleunternehmen vom Bund mitfinanziert werden. Im Ergebnis käme es zu Verzerrungen im Schweizer Agrarmarkt. Der VSGF steht deshalb solchen Flexibilisierungen äusserst kritisch gegenüber.

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Der Bauernverband beider Basel (BVBB), RISO, der Schweizer Fleisch-Fachverband SFF, Proviande, der Schweizer Milchproduzentenverband (SMP), der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV), Suisseporcs, Swiss Beef, swiss granum, der Verband kollektiver Getreidesammelstellen der Schweiz (VKGS) und die Vereinigung Schweizerischer

Futtermittelfabrikanten (VSF) erachten die der Vorlage zu Grunde liegende Strategie als nicht realistisch. Die weiteren Ausführungen decken sich weitgehend mit der Stellungnahme des Schweizer Bauernverbandes.

Die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (fial) erachtet das für die Vorlage

verwendete Versorgungsmodell und die Annahme, dass während zwölf Monaten kein Import von Nahrungs- und Futtermitteln möglich ist, als ungeeignet. Dies sei ein wenig wahrscheinliches Worst-Case-Szenario und führe zu einer Überschätzung der zu erwartenden möglichen Mangellage. Die Definition einer schweren Mangellage aIs totaler Importstopp, der bis zu zwölf Monate dauern könne, sei nicht zielführend.

Zahlreiche Stellungnahmen weisen darauf hin, dass die Umsetzung der geplanten Aufstockung ein langjähriges finanzielles Engagement der betroffenen Unternehmen in zusätzliche Lagerkapazitäten bedinge. Der Bund sei in der Pflicht, die zusätzlichen Siloinfrastrukturen mindestens über den Zeitraum der Abschreibungsperiode mit Pflichtlagermengen auszulasten, damit die Wirtschaftlichkeit der Investitionen für die Unternehmen gesichert sei. Ohne entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen auf Stufe des Landesversorgungsgesetzes wird bezweifelt, dass Unternehmen bereit wären, die notwendigen Investitionen zu tätigen.

Der Verband RISO hält fest, dass der Ernährungssektor nicht isoliert zu betrachten, sondern im wirtschaftlichen Gesamtkontext zu analysieren sei. Der alleinige Ausbau der Versorgungsdauer im Ernährungsbereich sei nicht kohärent, da der Sektor auf Ressourcen wie Energie, Dünger, Saatgut, Pflanzenschutzmittel, aber auch auf Verarbeitungskapazitäten angewiesen sei. Wenn diese Produktionsfaktoren über einen längeren Zeitraum nicht zur Verfügung stünden, erhöhe die geplante Erhöhung im Ernährungsbereich die Versorgungssicherheit kaum. Ebenfalls in zahlreichen Stellungnahmen wird gefordert, dass die Bedarfsdeckung für die Vorgabe der Reichweiten der Pflichtlager weiterhin in Monaten anstatt in absoluten Zahlen ausgedrückt werden soll.

Der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) und der Verband kollektiver Getreidesammelstellen der Schweiz (VKGS) verlangen, dass die Kosten der Pflichtlagerhaltung von Rapssaatgut durch Garantiefondsbeiträge finanziert wird, die beim Import von Speiseölen und Speisefetten gemäss dem System der Generaleinfuhrbewilligungen erhoben werden.

SwissOlio vermerkt in ihrer Stellungnahme, dass schon heute das Risiko bestehe, dass eine verschärfende Gesetzesänderung im Bereich des Lebensmittelrechts zur Folge hat, dass eingelagerte Ware nicht mehr verkehrsfähig wäre. Denkbar seien zum Beispiel Senkungen von Grenzwerten in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit. Gerade bei den Fetten und Ölen bestünden bei einigen Lageranbietern Mindestlagerdauern von mehreren Jahren, was einen raschen Austausch der Ware erschweren könne.