Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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Diese Problematik werde mit der signifikanten Erhöhung der Pflichtlagermengen akzentuiert. Es stelle sich die Frage, wer das Risiko der Nicht-Verkehrsfähigkeit der eingelagerten Ware zu tragen habe.

Der Verband des Schweizerischen Getreide- und Futtermittelhandels (VSGF) schlägt Mengenveränderungen vor, welche die Bedarfsdeckung für die Bevölkerung der Schweiz auf sechs Monate mit eingeschränktem Konsum ausdehnt. Konkret schlägt der VSGF folgende Änderungen vor: Aufbau Speiseöle und Speisefette um 4'000 Tonnen; Aufbau Reis um 8'200 Tonnen; Aufbau backfähiges Futtergetreide um 80'000 Tonnen; Abbau Proteinträger um 15'000 Tonnen.

3.7. Weitere Stellungnahmen

Zur Vernehmlassung sind Stellungnahmen von drei Organisationen aus anderen Bereichen als der Landwirtschaft und Ernährung eingegangen (GastroSuisse, Schweizerische Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft SVS, Stiftung für das Tier im Recht TIR). Diese sind nachstehend zusammengefasst.

GastroSuisse

GastroSuisse teilt mit, dass ohne ein Angebot von Nahrungsmitteln das Wirtschaften für einen Grossteil der Betriebe nicht möglich wäre. Bedingt durch diese Abhängigkeit sei die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln in der Schweiz von hoher Relevanz für das Gastgewerbe. Als Branchenverband unterstützt GastroSuisse die vorliegende Verordnungsänderung. Die Pflichtlagerhaltung trage zur Sicherheit bei und lohne sich langfristig ökonomisch. GastroSuisse befürwortet folglich die Erhöhung der absoluten Menge von Nahrungs- und Futtermitteln. Ebenfalls erachtet der Branchenverband es als sinnvoll, die Reismenge aufgrund der gestiegenen Zahl an Personen mit Glutenunverträglichkeit zu erhöhen. Die Ausweitung des Volumens an Futtermittel für die zweiseitige tierische und menschliche Nutzung wird ebenfalls begrüsst. Gemäss Strategie der wirtschaftlichen Landesversorgung sei unklar, inwieweit das Gastgewerbe bei der Verteilung von Nahrungsmitteln berücksichtigt würde. Als Branchenverband vertritt GastroSuisse die klare Haltung, dass Hotellerie und Gastronomie als Teil der Lebensmittelwertschöpfungskette auch im Fall einer Mangellage einen Beitrag zur Versorgung leisten können und sollen.

Schweizerische Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft (SVS)

Die SVS begrüsst die mit der Änderung der Verordnung verbundene Absicht, die gesetzlich erforderlichen Pflichtlagerbestände zu überprüfen und wo sinnvoll auszubauen bzw. zu reduzieren. Der SVS hält fest, dass die den Hafenunternehmen durch die Pflichtlagerhaltung entstehenden Kosten vollumfänglich entschädigt werden müssten. Dies sei heute nicht in allen Belangen der Fall. Die nun anstehende Revision sollte auch dazu genutzt werden, um die trimodalen Verkehrssysteme der Schweizerischen Rheinhäfen zu stärken. Dabei wäre auch eine kürzere Lagerzeit der Ware mit einem entsprechend höheren Umschlagsvolumen hilfreich. Siloanlagen, die in den letzten 33 Jahren gebaut wurden und ebenfalls als Pflichtlager eingesetzt werden, müssten analog neuer Anlagen entschädigt werden. Auch sei sicherzustellen, dass die für die Pflichtlagerhaltung benötigten Infrastrukturen auch bei künftigen Reduktionen der Pflichtlagerbestände weiterhin entschädigt werden. Die Entschädigungshöhe müsse zudem unabhängig vom jeweiligen Auslastungsgrad der Anlage erfolgen.

Die SVS teilt im Weiteren mit, dass die Hafenwirtschaft bis anhin nicht direkt in den Mechanismus der Pflichtlagerentschädigung eingebunden sei, da diese auf die Pflichtlagerhalter und damit die Importeure