Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/20: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) · 75 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum Ausführungsrecht 1. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
4.5.7.3 Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b
Zu Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b gab es keine Bemerkungen.
4.5.7.4 Artikel 7 Absatz 2
Zu Artikel 7 Absatz 2 gab es keine Bemerkungen.
4.5.7.5 Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a
Zu Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a gab es keine Bemerkungen.
4.5.7.6 Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b
Zu Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b gab es keine Bemerkungen.
4.5.7.7 Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c
Zu Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c gab es keine Bemerkungen.
4.5.7.8 Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe d
Zu Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe d gab es keine Bemerkungen.
4.5.7.9 Artikel 7 Absatz 3
Zu Artikel 7 Absatz 3 gab es keine Bemerkungen.
4.5.8 Artikel 8 Vertiefte Projektevaluation
ARTISET und Innovationsociale beantragen die Streichung des Artikels. Für den Fall, dass an der vertieften Projektevaluation festgehalten werden sollte, beantragen sie, dass der Bund diese Kosten zu tragen habe.
4.5.9 Artikel 9 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Zu Artikel 9 gab es keine Bemerkungen.
4.6 Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufege-
setzes
Zu dieser Verordnung gab es keine Bemerkungen.
5 Einsichtnahme
Gemäss Artikel 9 Vernehmlassungsgesetz13 sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Diese Dokumente sind in elektronischer Form auf der Publikationsplattform des Bundesrechts14 zugänglich. Ebenfalls auf der erwähnten Seite können die vollständigen Stellungnahmen eingesehen werden (Artikel 16 Vernehmlassungsverordnung15).
13 SR 172.061
15 SR 172.061.1 64/75