Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/24: Verordnung über die Koordination des Verkehrs zur Bewältigung von Ausnahmesituationen (VKOVA) · 9 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-042.53-1/20/3/3/5
1 Ausgangslage
1.1 Ausgangslage und Gegenstand der Vorlage
Die Verordnung über die Koordination des Verkehrs zur Bewältigung von Ausnahmesituationen (VKOVA) ist das Ergebnis der Zusammenführung der Verordnung über die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle (VKOVE) und der Verordnung über vorrangige Transporte in Ausnahmesituationen (VVTA).
Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie haben die Bedeutung einer strukturierten Krisenvorsorge im Verkehr, wie sie die beiden Verordnung VVTA als auch die VKOVE vorsehen, aufgezeigt. Der systemische Ansatz mit den beauftragten Organisationen für die Systemführung Schweizerische Bundesbahnen (SBB) und der PostAuto, während der Ausnahmesituation, hat sich bewährt.
Die bisherige VKOVE bezieht sich vorwiegend auf die Vorbereitung des Verkehrs auf Ereignisfälle. Sie designiert die beauftragten Organisationen (Systemführerinnen) und legt die Organisationsstruktur des Leitungsorgans KOVE fest. Die VVTA befasst sich mit den vorrangigen Transporten in Ausnahmesituationen. Da sich beide bisherigen Verordnungen auf Ausnahmesituationen und den Verkehr im Allgemeinen beziehen, wird es als sinnvoll erachtet die VVTA sowie die VKOVE zu einer Verordnung zusammenzuführen. Eine solche Zusammenführung beider Verordnungen hat zum Ziel, alle Bestimmungen für die Vorbereitung im Hinblick auf Ausnahmesituationen sowie für die Bewältigung von Ausnahmesituationen im Verkehr in einer Verordnung festzulegen.
1.2 Ablauf und Adressaten
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eröffnete am 23. März 2023 die Vernehmlassung zur Verordnung über die Koordination des Verkehrs zur Bewältigung von Ausnahmesituationen (VKOVA). Dabei wurden 226 Adressatinnen und Adressaten zur Teilnahme eingeladen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 10. Juli 2023. Insgesamt sind in dieser Zeit 53 Stellungnahmen eingetroffen. Dieser Bericht fasst die zentralen Punkte der Stellungnahmen zusammen; dabei erhebt er keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zu den Adressatinnen und Adressaten der Vernehmlassung zählten u. a. die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die Dachverbände der Wirtschaft, diverse nach Personenbeförderungsgesetz abgegoltene Transportunternehmen (TU) sowie eine Vielzahl weiterer Organisationen (Verbände, Verkehrsunternehmen, interessierte Kreise).
1.3 Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden
Insgesamt sind 53 Stellungnahmen eingegangen.
Adressatinnen Stellung Teilnehmende nach Kategorie Adressaten bezogen
Kantone und Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen 2726
Verkehrs (KöV)
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien 112
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und 31
Berggebiete Nach PBG abgegoltene Transportunternehmen 1157
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 83
Organisationen 4214
Konzessionierte Schifffahrtsgesellschaften 200
Stellungnahmen insgesamt 22653
3/9 BAV-D-BDB33401/1344