Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/24: Verordnung über die Koordination des Verkehrs zur Bewältigung von Ausnahmesituationen (VKOVA) · 24 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Verkehr BAV

März 2023

Verordnung über die Koordination des Verkehrs zur Bewältigung von Ausnahmesituationen

(VKOVA)

Erläuternder Bericht

Aktenzeichen: BAV-042.500-00007/00038

Veranlassung

Die Verordnung über die Koordination des Verkehrs zur Bewältigung von Ausnahmesituationen (VKOVA) ist das Ergebnis der Zusammenführung der Verordnung über die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle (VKOVE)1 und der Verordnung über vorrangige Transporte in Ausnahmesituationen (VVTA)2.

Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie3 haben die Bedeutung einer strukturierten Krisenvorsorge im Verkehr, wie sie die beiden Verordnung VVTA als auch die VKOVE vorsehen, aufgezeigt. Der systemische Ansatz mit den beauftragten Organisationen für die Systemführung Schweizerische Bundesbahnen (SBB) und der PostAuto AG, während der Ausnahmesituation, hat sich bewährt. Gleichzeitig wurde jedoch auch die begrenzte Anwendungsmöglichkeit, insbesondere der VVTA, deutlich. Da sich die VVTA ausschliesslich auf vorrangige Transporte bezieht, ist ihr Anwendungsbereich sehr eingeschränkt. Für weiterführende Massnahmen in Ausnahmesituationen, welche sich nicht direkt auf vorrangige Transporte beziehen, ist sie nicht anwendbar.

Die bisherige VKOVE bezieht sich vorwiegend auf die Vorbereitung des Verkehrs auf Ereignisfälle. Sie designiert die beauftragten Organisationen (Systemführerinnen) und legt die Organisationsstruktur des Leitungsorgans KOVE fest. Als bedeutendes Defizit, sowohl der VKOVE als auch der VVTA ist der fehlende Einbezug des gewerblichen Gütertransports auf der Strasse sowie des Luftverkehrs erkannt worden. Die Pandemiesituation insbesondere von März bis Juni 2020 zeigte, dass der gewerbliche Gütertransport auf der Strasse und der Luftverkehr in einer Mangellage eine bedeutende Aufgabe zu erfüllen haben. Aus diesem Grund wurden in der neuen VKOVA die beiden Transportarten und deren koordinierende Stellen designiert. Dies vervollständigt die ganzheitliche Koordination des Verkehrs in einer Ausnahmesituation.

1SR 520.16

2SR 531.40

3Mit Covid-19-Pandemie ist insbesondere die erste Welle der COVID19 Pandemie von März bis Juni 2020 gemeint. In diese Zeitperiode fallen die wichtigsten Erkenntnisse im Bereich Verkehrswesen in Ausnahmesituationen (siehe auch der im Auftrag des BAV erstellte After-Action-Review Systemführerinnen öV während COVID-19)

*COO.2125.100.2.12668494* 1/24